Vollnarkose oder lokale Betäubung beim Zahnarzt? Alles zu Vor- und Nachteilen
Ehrlicherweise gibt es deutlich angenehmere Dinge als eine Behandlung beim Zahnarzt. Glücklicherweise müssen Sie jedoch gerade größere Eingriffe im Gegensatz zu früher nicht mehr ohne Betäubung aushalten. Das reicht vielen Patienten aber noch nicht. Insbesondere Angstpatienten würden ihre Behandlung lieber komplett verschlafen und auf jegliche Schmerzen verzichten.
Wie gut, dass mittlerweile die Wahl zwischen lokaler Betäubung und einer Vollnarkose besteht. Wer allerdings denkt, dass die Vollnarkose das Allheilmittel für alle Fälle ist, liegt daneben. Erfahren Sie, welche Vor- und Nachteile beide Varianten haben, wann sie zum Einsatz kommen und was Sie bei Ihrer persönlichen Entscheidung unbedingt beachten müssen.
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Narkose ist nicht gleich Narkose
Unter dem Begriff Anästhesie verstehen die meisten Patienten beim Zahnarzt die Vollnarkose für eine schmerzfreie Behandlung. Allerdings umfasst die Anästhesie deutlich mehr. Auch andere Methoden ermöglichen einen entspannten Besuch beim Zahnarzt und sind zumeist deutlich schonender als die komplette Vollnarkose. Bevor wir uns um Vorteile, Nachteile und Kosten kümmern, werfen wir einen Blick auf die unterschiedlichen Betäubungsarten beim Zahnarzt.
- Lokale Betäubung (Lokalanästhesie): Die mildeste Betäubungsart beim Zahnarzt ist die lokale Betäubung. Hier spritzt der Zahnarzt ein Betäubungsmittel in die unmittelbare Umgebung der zu behandelnden Stelle. Dabei werden die umliegenden Nerven nebst dem Zahnnerv betäubt. Damit ist die nachfolgende Behandlung weitgehend schmerzfrei.
Vibrationen und Druckgefühle, wie sie durch die Zahnarztinstrumente verursacht werden, lassen sich damit allerdings nicht verhindern. Je nach Art und Umfang der Behandlung sind mehrere Injektionen in der Nähe des betroffenen Zahnes notwendig.
- Sedierung mit Lachgas: Deutlich weniger bekannt und weniger gebräuchlich ist die Betäubung bzw. Sedierung mit Hilfe von Lachgas. Bei der Lachgassedierung handelt es sich um eine Technik, bei der eine Mischung aus Sauerstoff und Lachgas über eine Nasenmaske verabreicht wird.
Wird das Gas über die Lunge aufgenommen, führt es zu einer deutlichen Entspannung und verhindert, dass sich ein Angstzustand aufbauen kann. Der große Vorteil gegenüber der klassischen Vollnarkose ist, dass sich die Wirkung schnell und ohne temporäre körperliche Einschränkungen verflüchtigt.
- Analgo Anästhesie: Die nächste Stufe der Betäubung beim Zahnarzt trägt den Namen Analgo Anästhesie. Während dieser Betäubungsform fällt der Patient in eine Art Dämmerschlaf, während dem die Wahrnehmung deutlich reduziert ist. Im Vergleich zur Vollnarkose ist allerdings keine künstliche Beatmung notwendig.
Durch den Einsatz von entsprechend betäubenden Medikamenten sind die körperlichen Fähigkeiten anschließend noch für bis zu 24 Stunden beeinträchtigt. Verabreicht wird eine Mischung aus Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmitteln.
- Klassische Vollnarkose: Die letzte „Eskalationsstufe“ der zahnärztlichen Anästhesie ist die Vollnarkose. Diese findet in der Regel bei größeren zahnchirurgischen Eingriffen Anwendung. Dazu gehören neben dem Entfernen der Weisheitszähne auch Operationen im Bereich von Kiefer und Zahnwurzeln.
Aber auch bei Angstpatienten leistet die Vollnarkose, bei der Patienten den kompletten Eingriff verschlafen, wertvolle Dienste. Hier kommt die Vollnarkose auch bei kleineren Eingriffen zur Anwendung. Ziel ist es, Angst und schlechte Erfahrungen zu vermeiden, um somit in Zukunft eventuell auch auf „schonendere“ Siedungsverfahren zurückgreifen zu können.
Was passiert bei einer Vollnarkose mit mir?
Die lokale Betäubung setzt das Schmerzempfinden in bestimmten Regionen außer Kraft- soviel ist klar. Was aber passiert bei einer Vollnarkose? Grundsätzlich werden Patienten durch den Einsatz von medizinischen Narkosemitteln für den Zeitraum des Eingriffs in einen tiefen Schlafzustand versetzt.
Während dieses Zustands ist nicht nur das Schmerzempfinden ausgeschaltet. Auch das Bewusstsein sowie einige andere Körperpunktionen werden sozusagen komplett abgeschaltet. Die Muskeln entspannen sich, das Bewusstsein wird ausgeschaltet und auch das Erinnerungsvermögen an den Verlauf des Eingriffs ist nicht mehr gegeben.
Allerdings setzen auch viele Schutzreflexe des Körpers sowie der Atemreiz aus. Das wiederum macht eine künstliche Beatmung sowie eine engmaschige medizinische Überwachung notwendig. Der Ablauf einer Vollnarkose gliedert sich dabei in mehrere Phasen.
Die 5 Phasen der Vollnarkose beim Zahnarzt
- Aufklärungsgespräch
Bevor es überhaupt zur eigentlichen Behandlung kommt, wird jeder Patient im Detail über die Narkose aufgeklärt. Diese Aufklärung erfolgt durch einen Narkosearzt (Anästhesist). Der Arzt beantwortet alle Fragen des Patienten und klärt über etwaige Risiken auf.
Darüber hinaus überwacht der Anästhesist den Patienten während der gesamten Narkose, um Probleme zu erkennen oder den Medikamenteneinsatz nachzusteuern. Das Aufklärungsgespräch kann sowohl mehrere Tage als auch unmittelbar vor dem Eingriff stattfinden. - Einschlafphase
Zu Beginn der Behandlung erhalten Patienten zunächst ein Beruhigungsmittel. Dieses bereitet langsam auf den Eingriff vor und soll Nervosität und Angst nehmen. Während die Wirkung Stück für Stück einsetzt, wird langsam das eigentliche Narkose-Medikament verabreicht. Bis der Patient eingeschlafen ist, bereitet das Team der Praxis die Instrumente sowie den Raum für den eigentlichen Eingriff vor. - Erhaltungsphase
Um den eingetretenen Schlafzustand zu erhalten, wird der Eintrag des Narkosemittels auf einem passenden Niveau eingepegelt und durch den Anästhesisten überwacht. Bei der klassischen Vollnarkose erfolgt im Übergang von der Einschlafphase zur Erhaltungsphase das Anlegen der Sauerstoffzufuhr für die Beatmung während des Eingriffs.
Der Vorteil: Als Patient bekommen Sie von diesem Prozess in der Regel nichts mit. Lediglich das Einbringen der Beatmungsutensilien kann nach dem Aufwachen zu einem trockenen oder kratzenden Gefühl im Hals führen. Dieses verflüchtigt sich jedoch schnell wieder. - Aufwachphase
Ist der Eingriff beendet, reduziert der Anästhesist bzw. die Anästhesistin die Narkosemittelzufuhr. Dadurch wacht der Patient langsam auf. Diese Aufwachphase verläuft schonend und langsam, da sich der Patient erst wieder im Hier und Jetzt zurechtfinden muss.
Am ehesten vergleichen lässt sich der Zustand in der Aufwachphase mit dem Aufwachen nach einer durchzechten Nacht – in der Regel aber ohne Übelkeit und andere unangenehme Begleiterscheinungen. Da immer noch Reste des Narkosemittels wirken, bleiben Patienten in dieser Zeit immer noch für eine gewisse Zeit unter Beobachtung. Somit ist sichergestellt, dass es zu keinen größeren Beeinträchtigung gekommen ist. - Schonungsphase
Nach dem Ende der Überwachung darf ein Patient, der die Narkose gut vertragen hat, in Begleitung einer weiteren Person nach Hause. Da die Narkosemedikamente sowohl die körperlichen als auch die geistigen Fähigkeiten beeinflussen, sollten sich Patienten für die nächsten 24 Stunden schonen. Große körperliche Anstrengung ist dabei ebenso tabu wie der Konsum von Alkohol und Co. Auch das Führen von Kraftfahrzeugen und Maschinen ist in dieser Zeit zu unterlassen.
Für wen bzw. wann bietet sich eine Vollnarkose an?
Da eine Vollnarkose für den Körper sehr belastend ist und Risiken mitbringt, ist sie beim Zahnarzt nicht die erste Wahl. Grundsätzlich sollte immer die mildeste Option gewählt werden. Bei größeren Eingriffen wie einer operativen Entfernung der Weisheitszähne oder kieferchirurgischen Operationen ist eine Vollnarkose jedoch unumgänglich.
Allgemeiner Gesundheitszustand entscheidend
Grundsätzlich entscheidet aber immer der allgemeine Gesundheitszustand, ob ein Patient narkosefähig ist. Besteht etwa eine schwerwiegende Herz-Kreislauferkrankung, betrachtet man eine Vollnarkose als zu risikoreich. Auch im Rahmen einer Schwangerschaft sollte darauf verzichtet werden.
Neben den rein medizinischen Aspekten spielt bei der Auswahl des Betäubungsverfahrens auch die psychische Komponente eine tragende Rolle. Nach Rücksprache mit dem Zahnarzt ist die Vollnarkose bei Angstpatienten auch bei „gewöhnlichen“ Eingriffen geeignet. Eine Vollnarkose bietet sich außerdem bei Menschen an, die Angst vor Spritzen haben oder aufgrund einer Grunderkrankung bei einer Behandlung nicht stillhalten können.
Welche Nachteile bestehen bei einer Vollnarkose?
Dass eine Vollnarkose im Vergleich zur örtlichen Betäubung oder einer Lachgassedierung nicht das erste Mittel der Wahl ist, liegt an den damit verbundenen Risiken und Nebenwirkungen. Allem voran beeinträchtigt die Vollnarkose Körper und Geist über einen längeren Zeitraum. Selbstständig im Straßenverkehr nach Hause fahren ist also nach einem Eingriff nicht drin.
Typische Begleiterscheinungen sind unter anderem Übelkeit, starke Müdigkeit, Kopfschmerzen sowie Benommenheit. Hinzu kommt auch bei der zahnärztlichen Vollnarkose das typische Narkoserisiko. Das bedeutet, dass es in extrem seltenen Fällen dazu kommt, dass ein Patient nicht mehr aus der Narkose erwacht. Leichtfertig zur Vollnarkose greifen sollte also trotz moderner Medizin und minimalem Risiko niemand.
Vor- und Nachteile der Anästhesiearten auf einen Blick
Unter dem Strich können wir festhalten, dass die Vollnarkose eine schmerzfreie Behandlung ohne Erinnerung daran ermöglicht. Nichtsdestotrotz sollten zuvor immer alle sanfteren Varianten der Sedierung in Betracht gezogen werden. Nicht immer ist die Vollnarkose den anderen Verfahren überlegen. Grund genug, einmal einen Blick auf die Vor- und Nachteile zu werfen:
Narkoseart | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|
Lokale Betäubung | • Sanfte Methode für die Betäubung per Spritze. • Die Betäubung wirkt lediglich lokal. • Keine Beeinträchtigung zum Beispiel der Verkehrstüchtigkeit. • Größtenteils schmerzfreie Zahnbehandlung. • Krankenkasse übernimmt die Kosten. | • Ist ungeeignet für Patienten mit Angst vor Spritzen sowie Angstpatienten. • Kein Einsatz bei Menschen, die keine lokalen Betäubungsmittel vertragen. • Kann Empfindungen wie Druck oder Vibrationen nicht ausschalten. • Der Patient bekommt die Behandlung bei vollem Bewusstsein mit. |
Lachgassedierung | • Die leichteste Form der „Narkose“ beim Zahnarzt. • Führt zu Entspannung. • Nimmt Patienten die Angst vor der Behandlung, bevor sie entstehen kann. • Lachgas ermöglicht eine schmerzfreie Behandlung. • Nach der Behandlung gibt es keine körperlichen und geistigen Einschränkungen. • Die direkte Teilnahme am Straßenverkehr ist möglich. | • Die Lachgasbehandlung eignet sich nicht für alle Angstpatienten. • Patienten bekommen die Behandlung trotzdem (wenn auch abgeschwächt) mit. • Vibrationen und Druck sind gedämpft wahrnehmbar. • Die Lachgassedierung wird in der Regel nicht von Krankenkasse übernommen. |
Analgo Anästhesie | • Vergleichsweise schonende Vorstufe der Vollnarkose. • Patienten verbringen die Behandlung in einem schlafähnlichen Zustand. • Die Behandlung erfolgt schmerz- und weitgehend erinnerungsfrei. • Risiken sind im Vergleich zu einer Vollnarkose geringer, da unter anderem keine Beatmung stattfindet. • Durchgängige Überwachung von Herz- und Kreislauffunktion. | • Diese Form der Anästhesie ist mit einer Kombination aus Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmitteln verbunden. • Nach der Behandlung ist der Patient für 24 Stunden stark in seiner Verkehrs- und Geschäftstauglichkeit eingeschränkt. • Die Zahnarztpraxis sollte nach der Aufwachzeit nur in Begleitung verlassen werden. |
Vollnarkose | • Zahnarztbehandlung wird komplett verschlafen. • Gänzlich schmerz-, wahrnehmungs- und erinnerungsfreie Variante. • Ideal für Angstpatienten geeignet. • Behandlungen lassen sich oft zeitsparend an nur einem Termin erledigen. • Nach dem Aufwachen ist alles vorbei. | • Die Vollnarkose ist eine große Belastung für den Organismus. • Bei einem schlechten Gesundheitszustand kommt sie nicht infrage. • Eine Vollnarkose geht häufig mit Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Müdigkeit und Übelkeit einher. • Gut 24 Stunden nach der Vollnarkose ist keine Geschäfts- und Verkehrstauglichkeit gegeben. • Eine Vollnarkose muss in der Regel selbst gezahlt werden. |
Achtung: Vollnarkose kostet meist extra
Die Vollnarkose verspricht für viele Menschen eine völlig entspannte Zahnbehandlung. Kein Wunder, dass sich immer mehr Patientinnen und Patienten für einen Vollnarkose beim Zahnarzt entscheiden.
Einziger Wermutstropfen: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nur in wenigen Fällen. Das ist etwa dann der Fall, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und keine einfachere Narkoseform für die Behandlung infrage kommt. Aber auch dann beteiligt sich die Krankenkasse häufig nur an den Kosten und übernimmt sie nicht komplett.
Im Durchschnitt fallen für eine Vollnarkose beim Zahnarzt bei einer einstündigen Behandlung zwischen 200 und 250 Euro an. Für jede zusätzliche Stunde kommen etwa 100 Euro hinzu. An den Kosten beteiligt sich die Krankenkasse nur, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben ist:
- Es ist bei Kindern (bis 12 Jahren) nicht möglich, diese aufgrund ihres individuellen Verhaltens anderweitig zahnmedizinisch zu behandeln.
- Der Patient leidet unter einer Allergie, die den Einsatz einer lokalen Betäubung ausschließt. Die Allergie muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen sein.
- Organische oder sonstige Erkrankungen machen eine lokale Betäubung unmöglich.
- Bei manchen körperlichen oder geistigen Behinderungen besteht im Rahmen einer Zahnbehandlung beispielsweise die Gefahr von Selbstverletzungen. Das stellt eine Indikation für eine Vollnarkose dar.
- Es liegt bei einem Angstpatienten eine psychiatrische Diagnose vor, die die Angststörung attestiert.
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