Behandlungsfehler beim Zahnarzt – Was kann ich tun?
Der Gang zum Zahnarzt ist für die meisten Menschen ohnehin bereits eine unangenehme Vorstellung. Ein Behandlungsfehler ist gerade in einer solchen Situation dann noch das Letzte, was ein Patient gebrauchen kann. Und dennoch kann es passieren, dass selbst dem besten Arzt ein Fehler unterläuft. Wann aber liegt wirklich ein Behandlungsfehler vor? Und wie handelt man in einer solchen Situation richtig?
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Wann liegt ein Behandlungsfehler des Zahnarztes vor?
Bei den meisten größeren zahnärztlichen Behandlungen ist es völlig normal, dass zunächst Probleme oder unangenehme Empfindungen auftreten. Das gilt sowohl für Wurzelbehandlungen als auch für den Zahnersatz. Halten Beschwerden jedoch länger an, macht es Sinn, nochmals den Zahnarzt aufzusuchen und dem Problem auf den Grund zu gehen.
In einigen Fällen liegen nämlich Behandlungsfehler vor. Unter einem Behandlungsfehler versteht man allgemein, wenn ein Zahnarzt eine Behandlung nicht gemäß bewährten ärztlichen Behandlungsregeln sowie gesicherten medizinischen Erkenntnissen durchführt. Das betrifft neben der Behandlung selbst aber auch die Aufklärung, die Diagnose und die Nachsorge. Interessant ist hier vor allem, dass ein Behandlungsfehler sowohl durch aktives Handeln als auch durch Unterlassen entstehen kann. Typische Behandlungsfehler im zahnärztlichen Bereich sind:
- Unnötige Behandlungen gesunder Zähne
- Zu kleine / zu große Füllungen
- Fehlerhafte Wurzelbehandlung durch nicht vollständige Füllung
- Mangelhaft angepasste Kronen
- Unnötige Extraktion erhaltungswürdiger Zähne
Allerdings ist nicht gleich jeder therapeutische Misserfolg auch einem Behandlungsfehler gleichzusetzen. Bricht zum Beispiel während der Behandlung ein Instrument ab, handelt es sich nicht um einen Behandlungsfehler. Wird die Zahnwurzel bei einer Wurzelbehandlung hingegen nicht vollständig mit gefüllt, ist ein Behandlungsfehler gegeben.
Das liegt daran, dass viele Behandlungen bekannte Komplikationen und Nebenwirkungen haben, auch wenn die Behandlung selbst absolut korrekt durchgeführt worden ist. In einem solchen Fall können allerdings Ansprüche gegenüber dem Zahnarzt entstehen, sofern sich eine mangelhafte Aufklärung nachweisen lässt.
Wie verhalte ich mich beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler?
Wer nach der Behandlung längere Zeit mit Schmerzen zu kämpfen hat oder mit seinen neuen Implantaten nicht richtig kauen kann, sollte aber nicht gleich zum Anwalt laufen. Der erste Schritt ist in jedem Fall ein Gespräch mit dem behandelnden Zahnarzt. Patienten haben im Fall eines Behandlungsfehlers nämlich einen Anspruch auf Nachbesserung bzw. Nacherfüllung. Lenkt der Zahnarzt ein, hat sich die Sache mit der Nacherfüllung in der Regel erledigt.
Erste Anlaufstellen bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler
Für Patienten, die auch durch das Gespräch mit ihrem Zahnarzt nicht weiterkommen, bestehen gleich mehrere Möglichkeiten. Die ersten Anlaufstellen sind die Beratungsstellen der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Zahnärztekammer. Steht auch hier keine Lösung in Aussicht, ist in jedem Fall die Krankenkasse ins Boot zu holen.
Um objektiv festzustellen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, kann die Krankenkasse nämlich ein internes Gutachten anordnen, das Klarheit schafft und den Zahnarzt beispielsweise zu einer Nachbesserung verpflichten kann. Mit Zustimmung der Krankenkasse können Patienten ihren Zahnarzt für die Weiterbehandlung zudem auch wechseln. Privatpatienten wenden sich hingegen am besten direkt an Schlichtungsstellen, die unverbindliche Empfehlungen geben.
Ist trotz Rücksprachen mit dem Zahnarzt, Gesprächen mit Beratungs- sowie Schlichtungsstellen und durchgeführten Gutachten keine außergerichtliche Einigung in Sicht, bleibt Patienten nur der Weg über eine Klage offen. Neben einem entsprechend qualifizierten Fachanwalt ist hier aber auch eine Rechtschutzversicherung empfehlenswert, da der Kläger sämtliche Kosten vorstrecken muss und im Misserfolgsfall auch darauf sitzen bleibt.
Wie kann ich einem Behandlungsfehler vorbeugen?
Natürlich können Fehler immer passieren. Das liegt in der Natur der Sache. Allerdings können Patienten das Risiko für Behandlungsfehler durch einige einfache Maßnahmen deutlich senken. Wichtig ist hier vor allem, dass Patienten gleich vor der Behandlung aktiv werden und sich sowohl beim Zahnarzt als auch privat umfassend über die bevorstehende Therapie, deren Vor- und Nachteile sowie mögliche Alternativbehandlungen informieren. Gerade bei größeren Eingriffen ist auch die zweite Meinung eines anderen Zahnarztes empfehlenswert.
Wichtig: Kostenvoranschlag!
Mindestens ebenso wichtig ist gerade im Bereich der Zahnbehandlungen ein Kostenvoranschlag des Zahnarztes. Wer sich diesen nicht bereits vor dem Beginn der Behandlung geben lässt, erlebt oft eine böse Überraschung, da hohe Zuzahlungen fällig werden.
Wer auf der Suche nach der richtigen Zahnbehandlung aber nicht nur auf den Preis, sondern auf die höchstmögliche Behandlungsqualität schauen möchte, für den empfiehlt sich zudem der Abschluss einer guten Zahnzusatzversicherung. Die Top-Tarife von preisgekrönten Versicherern wie MAXCARE übernehmen dabei sogar bis zu 100 Prozent der Behandlungskosten.