Ambulante, stationäre und teilstationäre Pflege – Wo liegen die Unterschiede?

Ambulante Pflege, teilstationäre Pflege, vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege. Die Pflege von Menschen hat heute viele Gesichter. Doch wer behält hier noch den Überblick, welche Leistungen sich unter dem Dach welches Begriffs verbergen? Im folgenden Beitrag möchten wir einen Blick auf die wichtigsten Unterschiede werfen und einen Brückenschlag zu den neuen Pflegegraden vornehmen.

Ambulante Pflege – zuhause bestens versorgt

Um diesem Beitrag eine Struktur zu geben, beginnen wir chronologisch mit der „geringsten Pflegeschwelle“ – der ambulanten Pflege. Bei der ambulanten Pflege handelt es sich um pflegerische Leistungen, die im direkten Wohnumfeld des Pflegebedürftigen erbracht werden. Der ambulante Pflegedient oder ein Pfleger ist dementsprechend bei einem Pflegebedürftigen zu Gast und versorgt ihn im häuslichen Umfeld.

Das Tätigkeitsspektrum ist hier breit gefächert. Dabei umfasst es neben der Betreuung älterer Menschen und der Grundpflege auch die Betreuung von chronisch Kranken sowie Menschen mit Behinderungen. In den Rahmen der Tätigkeit fallen sowohl die Aufgaben am Menschen als auch hauswirtschaftliche Aufgaben.

Datenquelle zur Grafik

Dies hängt mit dem Ziel der ambulanten Pflege zusammen. Das Leitmotiv der ambulanten Pflege ist es nämlich, dass betroffene Personen trotz ihrer Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Je nach Pflegebedarf findet die Betreuung beispielsweise täglich oder auch nur einmal wöchentlich statt. Abhängig vom anerkannten Pflegegrad unterstützt die Pflegekasse ambulante Leistungen mit einem Zuschuss:

PflegegradZuschuss (monatlich)
1
2689 Euro
31.298 Euro
41.612 Euro
51.995 Euro

Alternativen zur ambulanten Pflege

Die ambulante Pflege ist für viele ältere Menschen mit überschaubarem Pflegebedarf nicht das bevorzugte Modell. Einerseits haben sie einen gewissen Pflegebedarf. Andererseits fühlen sie sich noch sehr selbstständig. Aus diesem Grund gewinnt seit einiger Zeit ein neues Modell an Beliebtheit. In vielen Städten etablieren sich ambulant betreute Senioren- und Pflege-WGs.

Dort leben Menschen, die sich in einer ähnlichen Lebenssituation befinden zusammen und unterstützen sich gegenseitig bei der Bewältigung ihres Alltags. Gleichzeitig erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohngemeinschaften professionelle Unterstützung und Pflege durch ausgebildete Kräfte.

Alle Bewohner haben dabei wie in einer klassischen Studenten-WG ein eigenes Zimmer. Gemeinschaftsräume wie das Badezimmer, das Wohnzimmer und die Küche dagegen werden geteilt. Dadurch kann jeder Bewohner seiner Stärken einbringen und die anderen bei Dingen unterstützen, die für diese alleine nicht mehr möglich sind.

Unter dem Strich erhalten sich die sechs bis zwölf Pflegebedürftigen ihre Eigenständigkeit und Privatsphäre. Hinzu kommt, dass das Gemeinschaftsleben durch die Betroffenen und ihre Angehörigen selbst bestimmt wird. Die Pflegeversicherung unterstützt die Wohngemeinschaften sowohl mit einem Wohngruppenzuschlag (einmalig 2.500 Euro) als auch mit einer Anschubfinanzierung für die Einrichtung sowie für notwendige Umbauten (bis zu 4.000 Euro).

Besonders geeignet für Demenzkranke

Besonders bewährt haben sich derartige „ambulante“ Wohngemeinschaften für somatisch pflegebedürftige Menschen und Menschen, die an Demenz leiden. Auch für die Angehörigen und das Pflegesystem bedeutet diese Option eine Entlastung.

Stationäre Pflege – vollstationär, teilstationär oder kurzzeitig?

Ist die Pflege einer pflegebedürftigen Person in den eigenen vier Wänden nicht mehr oder gar nicht möglich, bleibt als Ausweg die stationäre Pflege. Das Konzept der stationären Pflege setzt sich dabei abhängig vom tatsächlichen Bedarf aus der vollstationären Pflege, der teilstationären Pflege und der sogenannten Kurzzeitpflege zusammen.

Auch wenn hinsichtlich des Leistungsumfangs Unterschiede bestehen, haben alle drei Formen einen gemeinsamen Nenner: sie werden außerhalb des privaten Wohnumfelds in einer professionellen Versorgungseinrichtung durchgeführt.

Teilstationäre Pflege – Wenn häusliche Pflege nicht mehr ganz reicht

Das Pflegekonzept ist hierzulande so aufgebaut, dass die Pflegbedürftigen so lange wie möglich eigenständig in ihrem gewohnten Umfeld leben sollen. Dieses Prinzip nimmt die teilstationäre Pflege auf. Hier werden Leistungen aus dem häuslichen Umfeld mit Leistungen in einer Versorgungseinrichtung ergänzt. Dementsprechend werden Pflegebedürftige für spezielle Pflegeleistungen wie Gymnastik, Mobilisationsübungen, Ergotherapie usw. in eine Versorgungseinrichtung gebracht.

Anschließend kehren sie nach Hause zurück. Teil der sogenannten teilstationären Tages- und Nachtpflege können auch Freizeitbeschäftigungen sowie Ausflüge sein. Gerade für berufstätige Angehörige, die sich in der Pflege trotzdem aktiv engagieren wollen, ist dieses Modell mit einer großen Entlastung verbunden. Für Personen mit den anerkannten Pflegegraden 2-5 übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der monatlichen Kosten.

PflegegradKostenübernahme (monatlich)
1
2689 Euro
31.298 Euro
41.612 Euro
51.995 Euro

Info: Die teilstationäre Pflege kann auch mit Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege und dem Pflegegeld kombiniert werden.

Vollstationäre Pflege – Pflege rund um die Uhr

Wenn die teilstationäre Pflege nur zum Teil in einer Versorgungseinrichtung vonstattengeht, liegt auf der Hand, wodurch sich die vollstationäre Pflege auszeichnet. Dementsprechend findet die vollstationäre Pflege zu 100 Prozent in einer Versorgungseinrichtung statt. Das ist immer dann der Fall, wenn aufgrund des Zustands der pflegebedürftigen Person keine teilstationäre Pflege mehr möglich ist.

Die Pflegebedürftigen sind somit rund um die Uhr von professionellen Pflegekräften versorgt. Vollstationäre Pflege bezieht sich sowohl auf klassische Alten- und Pflegeheime als auch auf Behindertenwohnheime, in denen Bewohner mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen betreut werden.

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Auch wenn die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten für die Unterbringung übernimmt, müssen die meisten Pflegbedürftigen bzw. unterhaltspflichtige Angehörige einen nicht unerheblichen Eigenanteil leisten. Dieser liegt häufig im vierstelligen Bereich. Eine gute Pflegezusatzversicherung kann den finanziellen Druck hier deutlich verringern. Damit sind die Kosten und der Wunsch nach einer bestmöglichen Versorgung kein Widerspruch mehr.

PflegegradZuschuss (monatlich)
1125 Euro
2770 Euro
31.262 Euro
41.775 Euro
52.005 Euro

Kurzzeitpflege – Wenn kurzzeitiger Pflegebedarf besteht

Was Kurzzeitpflege bedeutet, darauf deutet der Name bereits hin. Eine Maßnahme aus dem Bereich der Kurzzeitpflege ist immer dann angebracht, wenn eine vorübergehende Unterbringung im stationären Umfeld notwendig wird. Das ist entweder dann der Fall, wenn der Pflegebedarf nach einem Krankenhausaufhalt für eine beschränkte Zeit so hoch ist, dass eine adäquate Betreuung in den eigenen vier Wänden nicht möglich ist.

Darüber hinaus greift die „kurzzeitige“ Unterbringung in einer vollstationären Unterkunft auch dann, wenn pflegende Angehörige krank sind oder selbst einmal einen Erholungsurlaub antreten möchten. Allerdings ist die Dauer der Kurzzeitpflege auf 56 Tage pro Jahr beschränkt. Auch die Kurzzeitpflege wird von der Pflegeversicherung abhängig vom vorliegenden Pflegegrad mit unterschiedlichen monatlichen Zuschüssen unterstützt.

PflegegradZuschuss (monatlich)
1
21.612 Euro
31.612 Euro
41.612 Euro
51.612 Euro

Fazit

Pflegeangebote gibt es hierzulande einige. Die Zeiten, in denen Menschen entweder suboptimal betreut oder ihrer Selbstständigkeit beraubt wurden, sind glücklicherweise vorbei. Die Kehrseite der Medaille ist jedoch, dass sowohl die ambulante Pflege als auch die verschiedenen Spielarten der stationären Pflege nicht gerade wenig Geld kosten.

Da die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in den meisten Fällen nicht zur Kostendeckung ausreichen, müssen Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige häufig drauflegen. Mit einer individuellen, privaten Pflegezusatzversicherung lassen sich diese Kosten abfedern.