Häufige Fragen & Antworten zur Zahnzusatzversicherung
Sie haben Fragen zu MAXCARE? Hier finden Sie Antworten!
Nein, mit Anschluss der Versicherung kommen Sie sofort in den Genuss des MAXCARE-Versicherungsschutzes. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass vor Versicherungsbeginn kein Versicherungsfall eingetreten sein darf. Wurde beispielsweise vor Versicherungsbeginn vom Zahnarzt festgestellt, dass Sie eine Zahnkrone, ein Implantat oder eine Zahnbrücke benötigen, ist dieser Anspruch von der Versorgung ausgeschlossen.
Sie können das Versicherungsverhältnis frühestens nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von 24 Monaten und anschließend zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Der Erstbetrag ist über die vereinbarte Zahlungsmethode bei Erhalt des Versicherungsscheines, spätestens jedoch bis zum vereinbarten Versicherungsbeginn zu zahlen. Ist der Erstbetrag bei Eintritt des Versicherungsfalles durch Ihr Verschulden nicht gezahlt, können Sie den Anspruch auf Versicherungsleistungen verlieren und MAXCARE vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Werden Folgebeiträge nicht zu den vereinbarten Terminen gezahlt, erhalten Sie eine Mahnung. Werden die angemahnten Folgebeiträge sowie die durch die Mahnung entstehenden Kosten nicht innerhalb der gesetzlichen Frist gezahlt, besteht kein Anspruch auf die Versicherungsleistung und MAXCARE kann den Vertrag kündigen.
Der Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und MAXCARE kommt durch Ihre Auswahl eines unserer Tarifangebote und unsere Annahme Ihres Antrags zustande. Je nach Vereinbarung nehmen Sie unser Angebot durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung des Erstbeitrags oder durch die Rücksendung vertragsrelevanter Unterlagen an. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Termin nur, wenn die Zahlung des Erstbeitrags erfolgt ist.
Leider können wir keine bereits begonnen Behandlungen abdecken. Trotzdem macht es Sinn sich bereits jetzt zu versichern, sodass kommende Behandlungen übernommen werden können.
Privat Versicherte haben i.d.R. die Leistungen der Zahnzusatzversicherung bereits in ihrer bestehenden Police abgebildet. Eine Zahnzusatzversicherung via MAXCARE ist für privat Versicherte nicht möglich.
Die Kosten werden zwei Mal übernommen, da die professionelle Zahnreinigung zwei mal pro Jahr am meisten Sinn macht. Um die Leistung voll auszuschöpfen, sollten Sie die Prophylaxe also am besten auf zwei Zahnarztbesuche aufsplitten. Kostet eine Behandlung mehr als die im Tarif genannte Höchsterstattung pro Behandlung, also z.B. mehr als 100€ im Tarif ZahnGesund Exklusiv, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.
Häufige Fragen & Antworten zur Krankenhauszusatzversicherung
Wahlleistungen wie privatärztliche Behandlung, bessere Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer, Fernsehen und Internet-Nutzung müssen vom Patienten selbst getragen werden. Mit der MAXCARE Krankenhauszusatzversicherung werden diese Wahlleistungen und weitere Kosten aufgefangen.
Die Versicherungsleistungen der MAXCARE Krankenhauszusatzversicherung ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, weshalb es verpflichtend ist gesetzlich krankenversichert zu sein. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. MAXCARE übernimmt die Kosten für Wahlleistungen wie privatärztliche Behandlung, bessere Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer, die im Regelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aufgeführt sind.
Die stationäre Krankenhauszusatzversicherung lohnt sich für jeden, der wie ein Privatpatient behandelt werden möchte. Sie erhalten die beste Behandlung und können in Ruhe genesen, da Sie in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden.
Die Kosten eines Einbettzimmers sind von der Ausstattung des Krankenhauses abhängig und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Im Durchschnitt kostet ein Einbettzimmer zwischen 100 und 150 Euro. Wenn zum Beispiel ein eigenes Telefon, persönlicher Service und eine eigene Dusche gefordert werden, kann der Zuschlag pro Tag auch bei 200 Euro liegen.
Häufige Fragen & Antworten zur Auslandskrankenversicherung
Grundsätzlich sind die ersten 70 Tage aller Auslandsaufenthalte versichert. Wenn eine Rückreise aus medizinischen Gründen aber nicht möglich ist, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zur Wiederherstellung der Reise- oder Transportfähigkeit. Falls Sie längere Auslandsaufetnhalte planen, sind andere Versicherungen womöglich besser geeignet.
Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) deckt nur Leistungen ab, die die deutsche gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls im Inland abdecken würde. Wenn Ärzte im Ausland höhere Preise als die in Deutschland gewährte Leistung der GKV aufrufen, bleibt man auf der Differenz sitzen. Es ist z.B. möglich, dass Sie im Notfall in private Einrichtungen eingeliefert werden. Hier würde die EHIC gar nicht leisten. Zudem ist bei der EHIC das große Kostenrisiko Krankenrücktransport nicht inklusive. Deswegen macht eine Auslandskrankenversicherung sogar für privatversicherte Personen Sinn.
Die Sorge ist nach der Covid-19 Pandemie groß, im Urlaub an Corona zu erkranken. Wir decken die medizinische Versorgung auch in pandemiebedingten Fällen weltweit ohne länderbezogene Einschränkungen ab.