KfW-Förderung für altersgerechtes Wohnen
Kredite und Zuschüsse im Überblick
So lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben und selbstbestimmt durch den Tag gehen. Das ist es, was sich die meisten Menschen für ihr Leben wünschen. Aber wer denkt schon an später, wenn er bzw. sie noch voll im Saft steht. Doch das Alter oder eine eventuelle Pflegebedürftigkeit schlagen leider oft schneller zu, als Sie es für möglich halten.
Wer vorbauen will, den unterstützt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit maßgeschneiderten Förderprogrammen für altersgerechtes bzw. barrierefreies Wohnen. Erfahren Sie, welche Förderprogramme Sie in Anspruch nehmen können, was wirklich förderfähig ist und wie Sie die jeweilige Förderung beantragen.
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Welche Förderungen gibt es für altersgerechtes Wohnen?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine nationale, öffentlich-rechtliche Förderbank. Als solche vergibt sie Zuschüsse und besonders zinsgünstige Kredite für förderwürdige Zwecke. Dazu zählen neben der energetischen Sanierung und dem Neubau von Nullenergiehäusern auch Maßnahmen für das altersgerechte Wohnen.
Sowohl für den altersgerechten Umbau bestehender Wohnräume als auch für den Kauf einer barrierefreien Wohnung als Erstkäufer stellt die KfW attraktive Förderprogramme bereit. Auf der einen Seite das Förderprodukt 455 „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ und auf der anderen Seite das Förderprodukt 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“. Und um genau diese beiden Förderprodukte soll es im Folgenden gehen.
Hätten Sie es gewusst?
Nicht nur die KfW stellt Fördergelder für das altersgerechte Wohnen bereit. Auch die Pflegekassen können entsprechende Bau- und Anpassungsmaßnahmen bezuschussen. Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, winkt ein Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind lediglich Maßnahmen, die die Pflege im häuslichen Umfeld erleichtern und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern.
Wer kann eine KfW-Förderung bekommen?
Die Förderung für das altersgerechte Umbauen richtet sich grundsätzlich an Privatpersonen. Das Alter ist dabei unerheblich. Damit können Sie auch bereits in jungen Jahren eine Förderung erhalten, sofern Sie Ihre vier Wände gleich altersgerecht bzw. barrierefrei bauen, umbauen oder eine solche Immobilie im Ersterwerb kaufen.
Förderberechtigt sind dementsprechend Käufer von frisch sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen sowie Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal zwei Wohneinheiten). Hinzu kommen Mieter und Privatpersonen, die sich zu einer Wohnungseigentümerschaft zusammengeschlossen haben.
Um überhaupt förderberechtigt zu sein, müssen die Maßnahmen ebenfalls förderfähig sein. Als Anhaltspunkt können Sie hier etwa den KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ heranziehen.
Was die KfW unter einem „altersgerechten Haus“ versteht
Sowohl den Investitionszuschuss (455) als auch den zinsgünstigen Förderkredit (159) erhalten Sie nur, wenn ihre Maßnahmen in bestimmte Kategorien fallen. Das betrifft etwa den Kauf einer sanierten barrierearmen Immobilie, die barrierefreie Umgestaltung von Nicht-Wohngebäuden zu Wohnräumen, Einzelmaßnahmen zur Barriere-Reduktion sowie Umbauten nach dem KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“.
Nicht förderfähig sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen, die im Zusammenhang mit vorangegangenen Maßnahmen stehen. Ebenfalls aus der Förderung fallen Ferienwohnungen sowie anderweitige Häuser oder Wohnungen, die im Rahmen eines Beherbergungsbetriebs genutzt werden. Um den KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ als „Qualitätsmerkmal“ zu erreichen, stellt die KfW die folgenden Anforderungen:
- Ausstattung der Immobilie mit Stütz- und Haltegriffen, Kommunikationshilfen wie einem Hausnotruf sowie die Ausstattung mit anderen den Alltag erleichternden Bedienelementen.
- Umbau des Hauses, sodass Niveauunterschiede in den Wohnbereichen (zum Beispiel Stufen, Absätze etc.) durch Einebnung oder Rampensysteme ausgeglichen werden.
- Bau eines barrierefreien bzw. zumindest barrierereduzierten Zugangs zu den Wohnräumen bzw. zum Haus. Möglich ist hier unter anderem der Einbau von Treppenliftsystemen oder Aufzügen.
- Entfernen von Türschwellen und Erweitern von Türdurchgängen, um die Erreichbarkeit von Wohnräumen zu erleichtern.
- Barrierefreie Gestaltung von Räumlichkeiten wie einem barrierefreien Badezimmer samt ebenerdiger Dusche oder einer barrierefreien Küche.
Es muss aber nicht immer gleich der Totalumbau eines ganzen Hauses sein. Auch für Einzelmaßnahmen zur Barriere-Reduktion können Sie Fördermittel der KfW erhalten. Neben den bereits genannten Dingen zählen dazu auch der Bau besonders geräumiger Parkplätze und Zuwege sowie Maßnahmen zur Förderung des Einbruchschutzes. Selbst das Nachrüsten von bestehenden Fenstern und Türen sowie die Installation von Einbruchmeldeanlagen und einbruchhemmenden Haustüren ist förderfähig.
So hoch ist der Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich anteilig an den Investitionskosten sowie an der Kategorie der ergriffenen Maßnahmen. Darüber hinaus müssen Sie bestimmte Mindestsummen investieren, um überhaupt eine Förderung zu erhalten. Für Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung muss der Investitionsbetrag bei mindestens 2.000 Euro liegen.
Die Fördergrenze liegt hier bei 50.000 Euro pro Wohneinheit. Wer dagegen in Maßnahmen zum Einbruchschutz investiert, kann bereits ab 500 Euro pro Wohneinheit mit der Bezuschussung rechnen. Die Höchstgrenze liegt bei 15.000 Euro pro Wohneinheit. Im Einzelnen gelten die folgenden Grundsätze zur Berechnung des Zuschusses „Altersgerecht Umbauen“:
- Das Erfüllen des KfW-Standards „Altersgerechtes Haus“ bringt eine Förderung von 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Höchstförderung liegt bei 6.250 Euro pro Wohneinheit.
- Bei der Realisierung von Maßnahmen zum Einbruchschutz sind zehn Prozent der Kosten förderfähig, wobei der maximale Zuschuss bei 1.500 Euro je Wohneinheit liegt.
- Auch für Einzelmaßnahmen zur Reduktion von Barrieren im Wohnumfeld winken zehn Prozent der förderfähigen Kosten als KfW-Zuschuss. Die Höchstförderung beträgt hier sogar 5.000 Euro pro Wohneinheit.
- Und auch die Kombination aus Einbruchschutzmaßnahmen sowie Einzelmaßnahmen zur Barriere-Reduktion kommt mit einem zehnprozentigen Zuschuss von maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit daher.
KfW-Zuschuss „Altersgerecht Umbauen“ (455) beantragen: So geht’s
Eines vorweg: Um überhaupt eine Förderung in Form eines Zuschusses zu den Investitionskosten zu erhalten, müssen Sie den Antrag vor dem Beginn der Bauarbeiten stellen. Erst nachdem Sie eine Förderzusage der KfW erhalten haben, dürfen Sie mit den Arbeiten beginnen.
Ansonsten gehen Sie in der Regel leer aus, denn die Förderung berücksichtigt ausschließlich Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Zudem müssen alle Arbeiten von einem Fachbetrieb unter der Einhaltung der technischen Mindeststandards nach DIN 18040-2 erfolgen. Und so funktioniert der Prozess:
- Überlegen Sie sich mögliche Umbaumaßnahmen und in welchem Rahmen Sie Maßnahmen ergreifen möchten.
- Lassen Sie sich von einem Fachunternehmen bezüglich geeigneter und für Ihren Fall sinnvoller Maßnahmen zum altersgerechten Wohnen beraten.
- Am Ende der Beratung steht ein schriftliches Konzept. Mit diesem Konzept können Sie mehrere Angebote und Kostenvoranschläge einholen.
- Registrieren Sie sich auf dem Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
- Dort können Sie im Anschluss das Antragsformular für den Zuschuss 455 ausfüllen.
- Für die Antragsstellung müssen Sie sich laut den Vorgaben des Geldwäschegesetzes als Empfänger des Zuschusses identifizieren. Dies geschieht wahlweise per Video-Ident oder Post-Ident-Verfahren.
- Gemeinsam mit dem Antrag senden Sie nun Angebote und Kostenvoranschläge mit an die KfW.
- Sollten Sie den Antrag im Namen einer anderen Person oder einer Wohnungseigentümergesellschaft stellen, müssen Sie auch eine entsprechende Vollmacht mit einreichen.
- Nun heißt es warten, bis Sie die entsprechenden Förderzusagen der KfW erhalten.
- Ist die Zusage bei Ihnen eingegangen, können Sie mit den Bau- und Umbaumaßnahmen beginnen.
- Spätestens drei Jahre nachdem Sie Ihre Förderzusage erteilt haben, müssen Sie bei der KfW einen Verwendungsnachweis vorlegen. Dazu zählen Handwerkerrechnungen, Bestätigungen des beauftragten Fachunternehmens über die fachgerechte Arbeitsdurchführung sowie etwaige Kopien über die Zusage weiterer Zuschüsse.
Was Sie zum KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159) wissen sollten
Zur Förderung des altersgerechten bzw. barrierefreien Wohnens stellt die KfW neben nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüssen auch zinsgünstige Kredite in Aussicht. In diese Kategorie fällt der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ in Höhe von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Die Besonderheit der geförderten Kredite liegt darin, dass deren Zins in der Regel unterhalb des Marktniveaus liegt.
In der Praxis verläuft die Kreditvergabe über die KfW in Zusammenarbeit mit einer weiteren Bank. Die tatsächlichen Konditionen sind von einigen Faktoren abhängig. Darunter das aktuell vorherrschende Zinsniveau, das unter anderem von der Europäischen Zentralbank (EZB) maßgeblich gesteuert wird. Hinzu kommen Variablen wie die Kreditsumme, die Laufzeit und die Zinsbindung.
Darüber hinaus offeriert die KfW ihren Kreditnehmern zu Beginn auf Wunsch eine tilgungsfreie Anlaufzeit im Rahmen von einem bis fünf Jahren. Diese tilgungsfreie Anlaufzeit ist allerdings nicht empfehlenswert, da diese die Zinskosten über den Investitionszeitraum hinweg nach oben treibt. Die folgenden Beispiele geben Ihnen einen Eindruck von den typischen Konditionen eines geförderten KfW-Kredits:
- Kreditnehmer, die sich für eine Zinsbindung von fünf Jahren und eine Laufzeit von vier bis zehn Jahren entscheiden, zahlen einen effektiven Jahreszins von rund 0,75 Prozent pro Jahr. Dafür sind die monatlichen Raten höher. Zudem kann es während der Laufzeit ab dem sechsten Jahr zu Zinsschwankungen kommen, die sich entweder positiv oder negativ auf die Gesamtkosten des Kredits auswirken.
- Eine weitere Variante mit einer Zinsbindung von zehn Jahren und einer Laufzeit von 21 bis 30 Jahren ist die „sicherere“ Variante mit einer geringeren monatlichen Belastung. Allerdings liegt der effektive Jahreszins bereits bei 1,15 Prozent, was auf die lange Finanzierungsdauer einiges an Mehrkosten verursacht.
KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159) beantragen: So geht’s
Auch das Beantragen eines geförderten KfW-Kredits wie dem Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159) ist simpel und folgt dem gleichen Muster wie das Antragsverfahren für die rückzahlungsfreien Zuschüsse. Die Grundlage ist einmal mehr die grundlegende Planung mit Hilfe eines Beraters.
- Lassen Sie sich bezüglich sinnvoller Umbaumaßnahmen zum altersgerechten Wohnen beraten.
- Überlegen Sie, ob Sie die Maßnahmen zum altersgerechten Wohnen mit weiteren Maßnahmen kombinieren können. Hier bietet sich etwa die energetische Sanierung an. Durch die Kombination können Sie zusätzliche Fördermittel der KfW oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten.
- Lassen Sie sich Angebote und Kostenvoranschläge erstellen, die Sie Banken als Grundlage für die Finanzierung und der KfW als Entscheidungsgrundlage vorlegen können.
- Machen Sie einen Termin bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl, um die Eckpunkte einer möglichen Finanzierung zu besprechen. Ist eine Finanzierung möglich, beantragt der Bankberater für Sie die KfW-Förderung bzw. den KfW-Kredit.
- Nun können Sie den Kreditvertrag mit dem jeweiligen Institut abschließen.
- Anschließend heißt es warten, bis die Fördermittelzusage seitens der KfW eintrifft.
- Sobald die Fördermittelzusage da ist, können Sie mit den Baumaßnahmen beginnen bzw. diese bei einer Fachfirma in Auftrag geben. Wie bei den KfW-Zuschüssen gilt auch bei Krediten der Grundsatz, dass nur solche Umbaumaßnahmen gefördert werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden.
Sind Zuschüsse und Kredite der KfW kombinierbar?
Wer clever ist, schöpft das Förderpotential unabhängig von der geplanten Ausbaumaßnahme aus. Da ist die Frage danach, ob auch die Programme 455 und 159 der KfW kombinierbar sind, nur berechtigt. Leider lässt sich der bezuschusste Kredit für das altersgerechte Umbauen aber nicht mit dem Zuschuss „Altersgerecht Umbauen“ kombinieren.
Sie müssen sich also im Vorfeld überlegen, ob Sie lieber einen fixen Kostenzuschuss haben oder von einem zinsgünstigen Darlehen profitieren möchten. Ihr Bankberater berät Sie jedoch gerne dazu, welche Variante sich für Sie am ehesten rechnet. Allerdings können Sie die Programme 455 und 159 mit anderweitigen Fördermitteln der KfW kombinieren. An erste Stelle stehen hier etwa die Programme zur energetischen Sanierung Ihres Hauses.