Das Pflegetagebuch
Eine wichtige Stütze für Pflegende
Kommt es zu einer Erkrankung oder einem Unfall, werden viele Menschen pflegebedürftig. Oft genug übernehmen Angehörige zumindest einen großen Teil der Pflege. Das ist zwar bemerkenswert, kann jedoch auch problematisch sein, wenn es um den Erhalt von Unterstützung durch die Pflegekasse geht. Oftmals ist pflegenden Angehörigen gar nicht klar, dass die Unterstützung viel größer sein kann, wenn der Betroffene in einen angemessenen Pflegegrad eingestuft wird. Tatsächlich befinden sich in Deutschland derzeit etliche Pflegbedürftige in einem unpassenden Pflegegrad.
Schlimmer noch: Viele bekommen sogar gar keinen Pflegegrad zugeteilt, da das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zum Beispiel aufgrund fehlender Dokumentation über den tatsächlichen Pflegeaufwand zu einem abweichenden Urteil kommt. Das Pflegetagebuch ist daher ein enorm wichtiges Hilfsmittel für pflegende Angehörige. Erfahren Sie, welche Vorteile ein Pflegetagebuch hat, wie es geführt werden sollte und worauf Sie unbedingt achten müssen.
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Wozu überhaupt ein Pflegetagebuch führen?
Seit der letzten Pflegereform zum 1. Januar 2017 ist es nicht mehr notwendig, den Pflegeaufwand minutengenau zu protokollieren. Trotzdem ist die exakte Dokumentation des Pflegeaufwands immer wichtiger geworden. Das Pflegetagebuch ist ein Hilfsmittel, das pflegenden Angehörigen dabei hilft, genau diesen Aufwand so genau wie möglich zu dokumentieren.
Für den Gesetzeber bzw. die mit der Begutachtung beauftragten Gutachter zählt nämlich der Grad der Selbstständigkeit einer Person. Zu diesem Zweck wurde mit dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) auch das sogenannte „Neue Begutachtungsassessment“ eingeführt. Dieses sieht im Rahmen der Überprüfung der Pflegebedürftigkeit einer Person einen in sechs Kategorien aufgeteilten Fragekatalog mit insgesamt 64 Fragen vor.
Ein gutes Pflegetagebuch ist darauf ausgerichtet, das Gutachten entsprechend der Kriterien so transparent wie möglich zu gestalten. Notwendig ist dieses Dokument, da der Gutachter für sein Gutachten in der Regel nur wenige Stunden (wenn nicht gar weniger) zur Verfügung hat. Damit ist die Beurteilung in hohem Maße tagesformabhängig. Zudem versuchen sich viele Pflegebedürftige am Tag des Gutachtens aus Scham von ihrer Schokoladenseite zu präsentieren.
Eine umfassende Pflegedokumentation verhindert so, dass der Gutachter eine betroffene Person entgegen dem tatsächlichen Pflegebedarf einstuft. Bedenken Sie: Die Gutachter des MDK bzw. von MEDICPROOF (bei Privatversicherten) sehen die pflegebedürftige Person am Tag des Gutachtens zum ersten Mal. Dementsprechend können Sie auch nur das beurteilen, was sie sehen.
Wird dem Gutachter jedoch ein Pflegetagebuch vorgelegt, dient es als Beleg für den realen Pflegeaufwand. Kann etwa eine Frage beispielsweise nicht durch eine Dokumentation beantwortet werden, muss sich der Gutachter auf seinen Eindruck am Tag des Gutachtens verlassen.
Diese Vorteile bietet Ihnen ein Pflegetagebuch
- Pflegetagebücher dienen Ihnen als Gedankenstütze über die notwendigen Pflegemaßnahmen, sodass Sie selbst nichts vergessen.
- Ein Pflegetagebuch unterstützt pflegende Angehörige bei der zeitlichen Planung des Pflegealltags. Insbesondere dann, wenn mehrere Angehörige an der Pflege beteiligt sind.
- Sollte einmal eine andere Person einspringen oder der Pflegedienst wechseln, bietet ein Pflegetagebuch eine gute Handlungsgrundlage.
- Ein vollständiges Pflegetagebuch ist die optimale Vorbereitung auf einen Begutachtungstermin durch den MDK bzw. MEDICPROOF.
- Das Pflegetagebuch kann im MDK-Gutachten den Ausschlag über die Erteilung eines bestimmten Pflegegrades geben.
Erfassung von Pflegezeiten – Das gehört dazu
Ja, seit der Umstellung von den drei alten Pflegestufen auf die neuen fünf Pflegegrade ist die reine Pflegezeit nicht mehr der ausschlaggebende Faktor. Dennoch ist die Zeit insbesondere für die Pflege durch Angehörige gleichbedeutend mit dem Pflegeaufwand.
Auch wenn die Beurteilung anhand des Grades der Selbstständigkeit erfolgt, sollte der Pflegeaufwand im Zuge einer gewissen Normung dokumentiert werden. Das ist wichtig, da professionelle Pflegekräfte völlig anders pflegen als Laien. Wer hier nur Schätzungen abgibt, vertut sich leicht. Idealerweise dokumentieren Sie die Pflegezeiten und die Form der Hilfeleistung.
Grundsätzlich lässt sich die Pflegezeit in die vier Kategorien Körperpflege, Mobilität, Ernährung und hauswirtschaftliche Versorgung untergliedern. Diese Bereiche sollten Sie separat erfassen. Das erleichtert nicht nur das Gutachten, sondern gibt Ihnen auch selbst die Möglichkeit, die Pflegezeiten zu optimieren.
Pflegezeit-Kategorie | Beschreibung |
Körperpflege | In den Bereich der Körperpflege fallen typischerweise Tätigkeiten wie Duschen, Waschen, Haarewaschen und Kämmen. Aber auch die Zahnpflege, das Rasieren oder die Entleerung von Darm und Blase gehören dazu. Für das Waschen des ganzen Körpers sind beispielsweise gut 20 Minuten notwendig. |
Mobilität | Bei der Mobilität geht es bei Weitem nicht nur um das Verlassen der Wohnung, die Bewegung außerhalb der Wohnräume und die Rückkehr in die eigenen vier Wände. Ebenfalls in diese Kategorie fallen Treppensteigen, das Gehen in der Wohnung, das Zubettgehen, das Aufstehen und auch das Einkleiden. |
Ernährung | In die Kategorie Ernährung fallen alle (pflegerischen) Tätigkeiten, die sich um die Ernährung der pflegebedürftigen Person drehen. Neben der mundgerechten Zubereitung und der Nahrungsaufnahmen selbst (zum Beispiel durch Füttern) reiht sich hier auch das Verabreichen von Sondenkost ein. |
Hauswirtschaftliche Versorgung | Der Punkt hauswirtschaftliche Versorgung lässt sich sozusagen als „Restposten“ betrachten, in den sich alle anderen Tätigkeiten einsortieren. Typische Beispiele sind Kochen, Spülen, Wäschewaschen, das Reinigen der Wohnung oder das Einkaufen. Welche Tätigkeiten hierunter fallen, hängt jedoch von jedem Haushalt und den tatsächlichen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen ab. |
Welche Formen der Hilfeleistung gehören ins Pflegetagebuch?
Ganz gleich ob professionelle Pflege oder Pflege durch Angehörige: Im Kern geht es um Menschen. Das macht die Standardisierung von Prozessen und Pflegevorgängen schwierig. Häufig genug passiert es daher, dass insbesondere pflegende Angehörige einige Tätigkeiten nicht als Pflege wahrnehmen. Damit kann im schlimmsten Fall das Pflegegutachten verfälscht werden.
Um die Dokumentation einfacher und bewusster zu gestalten, unterscheidet man in der Praxis fünf Formen der Hilfeleistung. Anhand dieser können Sie die Intensität der pflegerischen Tätigkeit leicht praxisgerecht erkennen und dokumentieren. Dies hilft auch dem Leser des späteren Pflegetagebuchs enorm bei der Auswertung entsprechend des „Neuen Begutachtungsassessments“ (NBA). Die folgenden Hilfeleistungskategorien sind nach ihrem Pflegeaufwand gegliedert.
- Beaufsichtigung (B): Die Beaufsichtigung einer Verrichtung ist in der Regel eine passive pflegerische Tätigkeit. Dadurch fällt sie aber auch häufig unter den Tisch. Das Konzept der Beaufsichtigung ist vor allem für demente oder an psychischen Erkrankung leidende Pflegebedürftigen vorgesehen. Auf der einen Seite soll das Beaufsichtigen die Person (zum Beispiel beim Rasieren oder Kochen) vor Verletzungen bewahren. Auf der anderen Seite soll so die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen weiterhin gefördert werden.
- Anleitung (A): Die Anleitung ist im Grunde eine erweiterte Beaufsichtigung. Typischerweise unterstützen die Pflegenden hier vorrangig durch mündliches Anleiten oder Demonstrieren. Selten muss auch praktisch eingegriffen werden. Die Grenzen zwischen der reinen Anleitung und der unterstützenden Pflege sind jedoch fließend.
- Unterstützung (U): Ist eine pflegerisch betreute Person grundsätzlich selbstständig, benötigt sie häufig nur unterstützende Handgriffe. So zum Beispiel bei der Vor- oder Nachbereitung einer Tätigkeit. Das könnte beispielsweise das Bereitstellen eines Duschhockers sein, während die betroffene Person noch selbstständig duschen kann.
- Teilweise Übernahme (TÜ): Bei der teilweisen Übernahme reicht die Unterstützung bei der Vor- oder Nachbereitung einer Tätigkeit nicht mehr aus. Um beim Fall des Duschens zu bleiben, würde beispielsweise das Anreichen von Seife oder das Bedienen der Armaturen eine teilweise Übernahme einer Tätigkeit darstellen.
- Vollständige Übernahme (VÜ): Bei der vollständigen Übernahme ist die pflegebedürftige Person nicht mehr dazu in der Lage, die betreffende Tätigkeit selbst auszuführen. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie im Fall des Duschens auch das eigentliche Abbrausen, Einseifen und Abtrocknen übernehmen müssen. Damit stellt die vollständige Übernahme den höchsten Pflegeaufwand dar.
Achtung: Verwenden Sie unbedingt ein aktuelles Pflegetagebuch
Irgendeine Art von Pflegetagebuch zu führen ist immer besser als gar keines zu führen. Allerdings hat die vergangene Pflegereform einen deutlichen Einfluss auf die Pflegetagebuch-Praxis. Um die bestmöglichen Chancen zu haben, sollten Sie sich eine aktuelle Vorlage herunterladen, die auf den 64 Fragen umfassenden Fragekatalog des NBA zugeschnitten ist.
Vielerorts kursieren nämlich noch alte Vorlagen, die auf das alte Verfahren ausgerichtet sind. Ein Pflegetagebuch, das lediglich die zur Pflege benötigten Minuten zählt, hat für das NBA keine Aussagekraft mehr!
Wann und wie oft sollte ich das Pflegetagebuch ausfüllen?
Ein Pflegetagebuch zu führen kommt in zwei Situationen in Betracht. Entweder, wenn Sie selbst pflegebedürftig sind und selbst ein solches Tagebuch führen können. Oder, wenn Sie einen Angehörigen pflegen. Idealerweise führen Sie in beiden Fällen dauerhaft ein Pflegetagebuch.
Im Zweifelsfall erleichtert dies den Alltag sowie eventuelle Antragsverfahren erheblich. Nichts ist schließlich ärgerlicher, als einen Antrag auf die Erhöhung des Pflegegrads zu stellen und kein aktuelles Pflegetagebuch zur Hand zu haben.
Allerspätestens bei der Bekanntgabe eines Begutachtungstermins durch den MDK bzw. MEDICPROOF sollten Sie jedoch damit beginnen, ein Pflegetagebuch zu führen. Um ein möglichst realistisches Abbild der Pflegebedürftigkeit zu liefern, ist ein Aufzeichnungszeitraum von mindestens zwei Wochen notwendig. Vier oder sechs Wochen sind freilich noch besser.
Tipp:
Auch wenn noch kein Pflegegrad vorhanden ist, kann das Pflegetagebuch wertvolle Dienste leisten. Sobald Sie feststellen, dass eine Person einen beginnenden Pflegebedarf hat, ist ein Pflegetagebuch bereits ein Zugewinn. Es erleichtert auch den Erstantrag enorm. Wichtig: Nehmen Sie sich für jeden Eintrag Zeit. Gut 20 bis 30 Minuten sind ideal.
Orientierungshilfe für Pflegende – So definiert der Gesetzgeber Selbstständigkeit
Durch das „Neue Begutachtungsassessment“ ist der Grad der Selbstständigkeit deutlich wichtiger als die tatsächliche Pflegezeit. Umso wichtiger ist es, dass pflegende Angehörige genau verstehen, wie der Gesetzgeber die „Selbstständigkeit“ einer Person definiert:
- Vollständig selbstständig: Eine Person, die als vollständig selbstständig betrachtet wird, kann alle Aktivitäten und Handlungen weitestgehend allein durchführen. Wichtig ist, dass die Person die Handlungen ohne die Hilfe eines Dritten ausführen kann.
Ob dabei Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Duschhocker etc. verwendet werden, ist unerheblich. Vereinzelt auftretende Beeinträchtigungen werden in diesem Fall nicht berücksichtigt.
- Überwiegend selbstständig: Bei der überwiegenden Selbstständigkeit kann die potenziell pflegebedürftige Person den Großteil aller Handlungen und Aktivitäten ohne die Hilfe einer dritten Person ausführen. Typisch ist hier, dass Gegenstände für die Person zurechtgelegt werden müssen, sodass diese bestimmte Tätigkeiten ausführen kann.
Auch wenn ein Dritter den Anstoß zu einer Handlung geben muss, eine Kontrolle durchführt, nur aus Sicherheitsgründen anwesend ist oder Teilaufgaben selbst übernimmt, liegt eine überwiegende Selbstständigkeit vor.
- Überwiegend unselbstständig: Überwiegend unselbstständig sind Personen, die ihre täglichen Handlungen und Aktivitäten nur zu einem geringen Anteil ohne die Hilfe Dritter durchführen können. Viele Betroffene benötigen etwa ständige Motivation oder die Aufforderung, etwas zu tun. Häufig ist das bei psychischen Erkrankungen sowie bei Demenz der Fall.
Ebenfalls ist der Unterschied, dass zur Beaufsichtigung von Tätigkeiten eine ständige Eingreifbereitschaft gegeben sein muss. Darüber hinaus müssen pflegende Personen bei Menschen mit überwiegender Unselbstständigkeit einen großen Teil aller Teilhandlungen selbst übernehmen.
- Vollständig unselbstständig: Muss die pflegende Person nahezu alle Vorgänge überwachen, steuern oder selbst durchführen, ist der Betroffene als vollständig unselbstständig einzustufen. Allein die Tatsache, dass die Handlungen durch eine Pflegeperson ständig überwacht oder angeleitet werden, reicht nicht für diese Einstufung aus.
- Zeitweise schwankende Selbstständigkeit: Viele Erkrankungen schränken die Selbstständigkeit nicht dauerhaft, sondern zeitlich beschränkt ein. Dieser Umstand kann entweder durch Krankheitsschübe oder den Einsatz von Medikamenten entstehen und im Tagesverlauf Schwankungen unterliegen.
Liegen etwa Erkrankungen wie Parkinson vor, sind solche Besonderheiten auch beim Führen des Pflegetagebuchs unbedingt zu berücksichtigen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen erfahrenen Pflegeberater!
Sonderfall: Kinder und Heranwachsende
Bei Kindern und Jugendlichen bzw. Heranwachsenden ist die Beurteilung der Selbstständigkeit etwas komplexer. Hintergrund ist die Geschwindigkeit, mit der sich jedes Individuum entwickelt. Aus diesem Grund werden als Vergleichsgrundlage immer gleichaltrige Kinder bzw. Jugendliche herangezogen. Das führt beispielsweise dazu, dass ein Kind trotz einer augenscheinlich höheren Unselbstständigkeit im Vergleich zu einem Erwachsenen als „selbstständiger“ eingestuft wird.
Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch
Als pflegender Angehöriger haben Sie bereits alle Hände voll zu tun. Tun Sie sich bitte selbst einen Gefallen und versuchen Sie nicht, die Situation allein zu meistern. Nehmen Sie Hilfs- und Beratungsangebote wahr. Ein professioneller Pflegeberater ist ein stets kompetenter Ansprechpartner, der Sie bei wichtigen Fragen zur Pflegepraxis ebenso unterstützt wie bei der Vorbereitung auf ein Pflegegutachten mittels Pflegetagebuch.