FAQ Unfallversicherung und Pflegeversicherung
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FAQ – Unfallversicherung
- Warum sollte ich eine private Unfallversicherung abschließen?
Was viele Versicherte nicht wissen, ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur in den wenigsten Fällen greift. So etwa während der Arbeitszeit und auf dem direkten Weg dorthin bzw. auf dem Nachhauseweg. In Ihrer Freizeit greift der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht. Wer also in der Freizeit einen Unfall erleidet, steht ohne private Unfallversicherung auch ohne Unfallschutz da. Da aber ein Großteil aller Unfälle (ca. 70 Prozent) zu Hause, in der Freizeit, beim Sport oder im Urlaub passieren, ist eine private Unfallversicherung Gold wert.
- Gilt die Unfallversicherung von MAXCARE weltweit?
Mit einer privaten Unfallversicherung sind Sie stets auf der sicheren Seite. Alle unsere Unfallversicherungstarife gelten weltweit und rund um die Uhr. Damit sind Sie auch beim Urlaub im Ausland bestens vor den möglichen Folgen eines Unfalls geschützt. Gerade vor dem Hintergrund hoher Rettungs- und Bergungskosten im EU-Ausland sowie im Nicht-EU-Ausland ist dies ein beruhigendes Ruhekissen.
- Warum ist eine Unfallversicherung gerade für Hausfrauen/-Männer und Selbstständige so wichtig?
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet ausschließlich bei Unfällen, die während der Arbeit oder auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle entstehen. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Studierende sind während der Unterrichtszeiten sowie auf den direkten Wegen abgesichert. Anders sieht es bei Hausmännern, Hausfrauen und Rentnern aus. Diese Personen sind nicht gesetzlich unfallversichert. Das Gleiche gilt für Selbstständige und Freiberufler. Hier besteht also nicht einmal während der Arbeitszeit ein Unfallschutz. Umso wichtiger ist eine private Unfallversicherung für die betroffenen Personengruppen.
- Ist eine Unfallversicherung für Kinder sinnvoll?
Kinder sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich sowohl in der Schule als auch im Kindergarten abgesichert. Das gilt auch für die direkten Wegstrecken hin und zurück. Allerdings ist der Anteil der Zeit, den Kinder außerhalb dieser Einrichtungen verbringen, noch größer als bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das bestätigt auch die Unfallstatistik. Demnach passieren gut 80 Prozent aller Unfälle mit Beteiligung von Kindern außerhalb der abgesicherten Zeiten. Eine private Unfallversicherung ist häufig der einzige Weg zur finanziellen Absicherung von Unfallfolgen, da Kinder in der Regel zum Beispiel keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben.
- Wann erhalte ich Leistungen aus der Unfallversicherung?
Leistungen aus der Unfallversicherung von MAXCARE erhalten Sie, wenn durch einen Unfall ein körperlicher Schaden zurückbleibt und sich der Unfallschaden nach einem Jahr nicht verbessert. In einem solchen Fall spricht man von einer Invalidität. Damit haben Sie Anspruch auf die in unseren Tarifen jeweils vereinbarten Leistungen. Gut zu wissen: Mit einer privaten Unfallversicherung besteht der Leistungsanspruch bereits ab 1 Prozent Invalidität. So erhalten Sie beispielsweise nicht erst bei einer schweren Wirbelsäulenverletzung samt Lähmung Leistungen aus der Unfallversicherung. Bereits kleine Bewegungseinschränkungen, beispielsweise durch einen Kreuzbandriss beim Fußball, können Ihnen einen Leistungsanspruch einbringen.
- Greift die MAXCARE Unfallversicherung auch bei Tauchunfällen?
Tauchunfälle können schwere Folgen haben und bleibende Schäden nach sich ziehen. Gut zu wissen, dass längst nicht jede private Unfallversicherung auch „Risikosportarten“ wie das Tauchen mit inkludiert. Bei MAXCARE können Sie jedoch beruhigt sein. Sowohl in unserem Spitzentarif MAXCARE Exklusiv als auch in unseren anderen Tarifen Premium, Komfort und Basic werden Tauchunfälle abgedeckt. Nähere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsunterlagen.
- Wann bekomme ich Krankenhaustagegeld?
Das Krankenhaustagegeld erhalten Sie immer dann, wenn Sie unfallbedingt stationär in einem Krankenhaus behandelt werden müssen. Diese Regelung gilt sowohl im Inland als auch im Ausland. Abhängig vom gewählten Tarif ist das täglich ausgezahlte Krankenhaustagegeld gestaffelt. Im Inland beginnt die Zahlung im Basis Tarif bei 25 Euro pro Tag und steigert sich auf bis zu 100 Euro im Exklusiv Tarif. Wichtig: Krankenhaustagegeld steht Ihnen nur bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt zu. Bei „normalen“ Krankheiten besteht kein Anspruch, da es sich nicht um ein Unfallgeschehen handelt.
- Was gilt als Unfall?
Ein Anspruch auf die Leistung der Unfallversicherung besteht nur dann, wenn es sich um ein Unfallgeschehen handelt. Ein Unfall ist definiert als unfreiwillige gesundheitliche Schädigung einer Person durch ein Ereignis, das plötzlich und von außen auf den Körper einwirkt. Im Versicherungsdeutsch spricht man hier von der sogenannten „PAUKE“-Regel, um zu prüfen, ob es sich um einen Unfall handelt. Die Abkürzung steht für „plötzlich“, „von außen“, „unfreiwillig“, „auf den Körper“ und „einwirkendes Ereignis“. Während also Stürze, Risse, Prellungen und Co. unter diese Definition fallen, gehören Krankheiten, die üblicherweise von innen einwirken, nicht dazu.
- Wie wird der Invaliditätsgrad bei der Unfallversicherung ermittelt?
Der Invaliditätsgrad in Prozent ist entscheidend dafür, welcher prozentuale Anteil der Versicherungssumme ausgezahlt wird. Bestimmt wird der Invaliditätsgrad durch ein ärztliches Gutachten. Basis dafür ist die sogenannte Gliedertaxe, bei der jedem Körperteil eine bestimmte Prozentzahl zugeordnet ist. Diese entspricht dem Invaliditätsgrad. Verlieren Sie etwa im Rahmen eines Unfallgeschehens ein Auge, entspricht dies einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Damit erhalten Sie 50 Prozent der versicherten Leistung.
- Was ist der Unterschied zwischen einer Unfallversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Grundsätzlich stehen Ihnen die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung nur dann zu, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall tatsächlich berufsunfähig sind. Die Unfallversicherung dagegen leistet generell bei einer Invalidität nach einem Unfall. Das gilt auch dann, wenn Sie nach diesem Unfall nicht berufsunfähig sind. Wichtig: Bei krankheitsbedingter Invalidität zahlt die Unfallversicherung nicht. Anders sieht dies bei der Berufsunfähigkeitsversicherung aus.
FAQ – Pflegezusatzversicherung
- Welche Vorteile bietet mir eine private Pflegezusatzversicherung?
Die Kosten für die angemessene Unterbringung und die Erbringung pflegerischer Leistungen sind in den letzten Jahren enorm angestiegen. Diese Kosten werden aber nur zum Teil von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. Im Fall der Pflegebedürftigkeit müssen Betroffene und ggf. ihre Angehörigen die entstehende Lücke selbst stopfen. Eine private Pflegeversicherung bietet zusätzlichen Schutz vor hohen Pflegekosten und kommt gleichzeitig mit attraktiven Leistungen daher, die eine optimale Pflege ermöglichen. Dazu zählen unter anderem Leistungen wie Pflegegeld, Aufwendungen für einen Hausnotruf, Pflegemittel oder spezielle Zuschüsse für den barrierefreien Ausbau der eigenen vier Wände.
- Wann sollte ich eine Pflegezusatzversicherung abschließen?
Grundsätzlich lohnt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung immer. Schließlich geht es längst nicht nur um die Pflegebedürftigkeit im Alter. Ein Unfall oder eine Krankheit kann auch junge Menschen von heute auf morgen zu Pflegebedürftigen machen. Trotzdem nehmen die meisten jungen Menschen das Thema Pflegebedürftigkeit nicht wahr. Das ist ein großer Fehler, denn: Je niedriger das Eintrittsalter, desto niedriger ist der monatliche Beitrag für die Pflegezusatzversicherung. Es gilt also: je früher desto besser. Aber zu spät für eine zusätzliche Absicherung ist es nie!
- Steigen meine Beiträge zur Pflegeversicherung mit dem Alter an?
Wir haben gute Nachrichten für Sie: In allen MAXCARE-Tarifen steigen die monatlichen Beiträge nicht an. Im Gegensatz zu anderen Versicherungen bleiben die Beiträge bei MAXCARE stabil. Ausschlaggebend für die Beitragshöhe ist einzig das Eintrittsalter. Hier gilt allerdings: Je früher Sie eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, desto günstiger ist Ihr Beitrag.
- Kann ich mich bei MAXCARE auch nachversichern?
Es kommt häufig vor, dass sich Menschen für ein zusätzliches Plus an Schutz entscheiden möchten. Bei den Pflegezusatzversicherungstarifen von MAXCARE haben Sie stets die Möglichkeit, diesen Schutz zu bekommen. Wer etwa vom günstigen Basis-Tarif in den Komfort oder Premium-Tarif wechseln möchte, um höhere Leistungen zu erhalten, kann dies jederzeit tun. Auch der Wechsel in den Exklusiv-Tarif ist jederzeit möglich. Und das sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung!
- Muss ich meine Beiträge weiterzahlen, wenn ich selbst pflegebedürftig werde?
Aufgabe der privaten Pflegeversicherung ist es, im Fall der Pflegebedürftigkeit Hilfe zu leisten und finanzielle Unterstützung zu bieten. Wird die Pflegebedürftigkeit bescheinigt, werden Sie sowohl in den Tarifen Basic und Komfort als auch in den Tarifen Premium und Exklusiv von Ihren Beiträgen befreit. Die Beitragsbefreiung im Leistungsfall greift bereits ab Pflegegrad 1.
- Ab wann gelte ich als pflegebedürftig?
Um von den Leistungen der Pflegezusatzversicherung zu profitieren, müssen Sie pflegebedürftig sein. Als pflegebedürftig gelten Sie, wenn Sie ständig auf Hilfe angewiesen sind und Ihren Alltag nicht mehr selbst bewältigen können. Ausschlaggebend für die Pflegebedürftigkeit ist, dass dieser Zustand dauerhaft ist bzw. für mindestens sechs Monate anhält. Damit greift die Pflegeversicherung von MAXCARE auch bei einer zeitweise gegebenen Pflegebedürftigkeit. Grundlage für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bzw. der Medicproof GmbH bei Privatversicherten.
- Gilt die Pflegezusatzversicherung von MAXCARE auch im Ausland?
Unser Leben ist dynamischer denn je. So mancher muss bedingt durch seinen Job für einige Jahre ins Ausland. Andere Menschen wiederum möchten den Herbst ihres Lebens unter der südlichen Sonne verbringen. Auch hier kann Sie die Pflegebedürftigkeit durch Krankheit, Alter oder Unfall erreichen. Während die gesetzliche deutsche Pflegeversicherung im Ausland in der Regel nicht leistet, gilt die private Pflegezusatzversicherung von MAXCARE weltweit.
- Kann ich im Pflegefall eine Leistungsdynamik in Anspruch nehmen?
Sobald einmal eine Pflegebedürftigkeit besteht, steigt diese mit den Jahren in der Regel weiter an. Bei MAXCARE profitieren Sie von einer optionalen Pflegedynamik im Pflegefall. Damit passt sich die Höhe der Leistungen auf Wunsch im Pflegefall an. In allen MAXCARE-Tarifen besteht alle drei Jahre die Option zu einer Leistungsdynamisierung von 10 Prozent. Wichtig: Die optionale Leistungsdynamik ist nicht direkt beim Vertragsabschluss über die Website in die Versicherungspolice integrierbar. Wenn Sie eine Leistungsdynamik wünschen, nehmen Sie einfach Kontakt mit unserem Kundenservice auf.
- Was bedeuten ambulante und stationäre Pflege?
Mit dem Abschluss der Pflegezusatzversicherung von MAXCARE erhalten Sie im Pflegefall sowohl Leistungen für die ambulante als auch für die stationäre Pflege. Unter die klassische ambulante Pflege fallen Leistungen, die im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen zum Beispiel durch den Besuch eines Pflegedienstes erbracht werden können. Darunter fällt neben einer einfachen medizinischen Betreuung auch die Grund- und Körperpflege. Stationäre Pflege umfasst die Unterbringung des Pflegebedürftigen in speziellen Einrichtungen. Abhängig von der nachgewiesenen Pflegestufe stehen Ihnen mit der Pflegezusatzversicherung im Pflegefall bis zu 901 Euro monatlich für die stationäre bzw. ambulante Pflege zu.
- Kann ich meine private Pflegezusatzversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, das ist möglich. Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung grundsätzlich als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ angeben. In den meisten Fällen hat die Angabe allerdings keine Auswirkungen auf die tatsächliche Steuerlast, da die vom Gesetzgeber festgelegte Höchstgrenze, bis zu der Sie Vorsorgeaufwendungen geltend machen können, schon durch andere Versicherungen aufgebraucht ist. Aktuell liegt der Höchstbetrag bei Angestellten und Beamten bei 1.900 Euro. Selbstständige können Beiträge bis 2.800 Euro pro Jahr geltend machen.