Stolperfalle Mitwirkungsgrad
So wirkt er sich auf die Zahlung der Unfallversicherung aus
Unfälle sind schnell passiert. Gerade in der Freizeit, in der die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift, sind Unfälle statistisch an der Tagesordnung. Umso wertvoller ist eine gute private Unfallversicherung, die für eine optimale finanzielle Absicherung sorgt.
Viele Versicherte stolpern bei der Inanspruchnahme der Versicherungsleistung jedoch über den sogenannten Mitwirkungsgrad. Sie haben noch nie etwas davon gehört? Grund genug, dass wir uns im Folgenden einmal genauer mit dem Thema Mitwirkungsgrad beschäftigen, denn dieser kann die Versicherungsleistung bei vielen Tarifen sogar halbieren!
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Was steckt hinter dem Mitwirkungsgrad?
Während Begriffe wie Versicherungssumme, Invaliditätsgrad, Progression und Gliedertaxe den meisten Versicherungsnehmern bekannt sind, sieht das mit dem Mitwirkungsgrad anders aus. Hinter dem Mitwirkungsgrad steckt dabei jedoch ein einfaches, aber im Hinblick auf die Versicherungsleistung wichtiges Prinzip.
Er beschreibt, in welchem Umfang sich ein bestehendes Gebrechen auf einen Unfall auswirkt bzw. in welchem Umfang dieses Gebrechen die (Mit-)Schuld an einem Unfall trägt. Stellen Sie sich vor, Sie haben bereits ein stark vorgeschädigtes Knie samt künstlichem Kniegelenk.
Nun sind Sie im Urlaub und besichtigen ein mittelalterliches Gemäuer. Während Sie dort eine ordnungsgemäß gesicherte Treppe hinuntersteigen, gibt Ihr bereits verletztes Knie nach. Sie stürzen die Treppe hinunter und verletzen sich durch den Sturz erneut schwer, sodass daraus eine Invalidität resultiert.
Dieser Unfall wäre niemals zustande gekommen, wenn Ihr Knie nicht bereits vorgeschädigt gewesen wäre, da es Ihnen in jedem Fall ausreichend Stabilität geschenkt hätte. Damit war das bereits bestehende Gebrechen entscheidend für den Unfall.
Versicherung ist in der Beweispflicht!
Die Unfallversicherung darf in einem Schadensfall nicht pauschal davon ausgehen, dass ein vorheriges Gebrechen schuld an einem Unfall ist. Die Beweislast liegt in puncto Mitwirkungsgrad immer bei der Versicherungsgesellschaft. Diese muss also wasserdicht belegen können, dass der vorhandene Schaden bei einem Unfall eine entscheidende Rolle gespielt hat.
Schon gewusst? – Es gibt auch andere Risikofaktoren
Der Mitwirkungsgrad betrifft nicht nur klassische orthopädische Vorschädigungen, die die Sturzwahrscheinlichkeit erhöhen. Auch die Trübung von Sinnesorganen (zum Beispiel Seh- und Hörvermögen) können in diesem Kontext herangezogen werden. Aber damit nicht genug: Auch starkes Übergewicht kann von der Versicherung im Rahmen des Mitwirkungsgrad ins Feld geführt werden.
Das ist ein vielen Versicherten unbekannter, aber logischer Schluss. Nehmen wir einmal an, eine Person mit extremem Übergewicht stürzt im Haushalt auf ihre Schulter und erleidet eine schwere Trümmerfraktur mit bleibenden Bewegungseinschränkungen.
In einem solchen Fall zieht die Versicherung Vergleichsdaten heran und kann einen Gutachter beauftragen. Stellt sich nun zum Beispiel heraus, dass eine Person mit Normalgewicht in der gleichen Situation deutlich leichter verletzt worden wäre, besteht ebenfalls ein Mitwirkungsgrad. Dieser reduziert die Versicherungsleistung.
So wirkt sich der Mitwirkungsgrad auf eine Unfallversicherung aus
Der Mitwirkungsgrad wirkt sich auf die Höhe der ausgezahlten Versicherungssumme aus. Allerdings hängt der Einfluss von der Höhe des Mitwirkungsgrads ab. In der Regel mindert sich die Auszahlung der Versicherungssumme erst, wenn der Mitwirkungsgrad eine bestimmte Höhe erreicht. Diese Unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter.
Liegt der Mitwirkungsgrad unterhalb der definierten Grenze, wirkt er sich im Fall eines Unfalls nicht auf die Versicherungssumme aus. Bei den meisten Versicherern bewegt sich der Schwellenwert bei 25 Prozent. Ab dieser Schwelle wird die Versicherungssumme nur anteilig ausgezahlt.
Kommt der Mitwirkungsgrad zum Einsatz, wird der eigentliche Invaliditätsgrad um diesen reduziert. Angenommen der Mitwirkungsgrad liegt bei 50 Prozent, reduziert sich der Invaliditätsgrad zum Beispiel für den Verlust eines Körperteils von beispielsweise 20 Prozent auf zehn Prozent. Damit stehen dem Versicherten durch den Mitwirkungsgrad statt 20 Prozent der Versicherungssumme lediglich zehn Prozent zu.
Beispiele verschiedener Mitwirkungsgrade
Sie haben eine vereinbarte Versicherungssumme von 300.000 Euro. Außerdem beinhaltet Ihr Tarif eine Klausel, nach der der Mitwirkungsgrad bei 25 Prozent Unfallschuld einsetzt. Nehmen wir einmal an, Sie verlieren durch einen Sturz die Funktionalität eines Daumens. Gemäß Ihres Versicherungsvertrags liegt die Gliedertaxe für den Verlust der Daumenfunktionalität bei 20 Prozent. Rechnen wir dies nun anhand von drei Beispielen durch:
Beispiel 1: Sie arbeiten mit der Kettensäge im Garten, um Holz für Ihren Kamin zu zerkleinern. Bei einem kräftigen Schritt rutschen Sie aus und geraten mit dem Daumen in die Kette. Nach der geglückten Replantation ist der Daumen leider nicht mehr funktional einsetzbar. Sie erhalten von Ihrer Versicherung bei einer Versicherungssumme von 300.000 Euro und einer Gliedertaxe von 20 Prozent eine Versicherungsleistung in Hohe von 60.000 Euro.
Beispiel 2: In Fall zwei arbeiten Sie ebenfalls mit der Kettensäge an Ihrem Brennholz. Dieses Mal jedoch haben Sie bereits ein lädiertes Knie, das im Alltag eine verringerte Stabilität aufweist. Immer wieder kommt es vor, dass Ihr Bein bei starker Belastung wegknickt. Auch hier rutschen Sie bei einem Stemmschritt weg und geraten in die Kettensäge. Ein medizinisches Gutachten der Versicherung ergibt, dass 35 Prozent der Unfallschuld auf Ihr Kniegebrechen zurückzuführen sind. Damit reduziert sich die Gliedertaxe um 65 Prozent auf 13 Prozent. Damit erhalten Sie von Ihrer Unfallversicherung statt 60.000 Euro nun 39.000 Euro.
Beispiel 3: Im dritten Fall gelten die gleichen Voraussetzungen wie in Fall zwei. Auch hier haben Sie ein Knie-Handicap, das Ihren Unfall begünstigt hat. Der Ausgang des Unfalls inklusive des Funktionsverlusts des Daumens ist der Gleiche. Allerdings stuft das medizinische Gutachten die Mitwirkung Ihres lädierten Knies auf nur 25 Prozent ein. Glücklicherweise liegt die Grenze für das Greifen des Mitwirkungsgrads bei Ihrer Unfallversicherung bei 25 Prozent. Damit hat der Mitwirkungsgrad keinen Einfluss auf die Versicherungsleistung. Sie erhalten damit die vollen 60.000 Euro.
Bei Progression schlägt der Mitwirkungsgrad härter zu
Damit ist aber noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Beinhaltet ein Versicherungsvertrag eine Progression, kann der Mitwirkungsgrad noch härter zuschlagen. Grundgedanke der Progression ist, dass die Leistung der Unfallversicherung beim Erreichen bestimmter Invaliditätsgrade deutlich erhöht.
Bei einer Progression von 300 Prozent liegt die tatsächliche Leistung beim Erreichen des Invaliditätsgrads von 100 Prozent bei 300 Prozent der Versicherungssumme. Das führt dazu, dass sich der Mitwirkungsgrad bei Progressionstarifen enorm auf die Versicherungsleistung auswirken kann. Nehmen wir einmal an, dass die Versicherungssumme Ihres Tarifs bei einer Invalidität von 80 Prozent dank Progression bei 200 Prozent liegt und 400.000 Euro beträgt.
Besteht nun ein Mitwirkungsgrad von 50 Prozent, halbiert sich der Invaliditätsgrad auf nur 40 Prozent. Damit steht Ihnen nach einer üblichen Progressionstabelle zum Beispiel lediglich eine Versicherungssumme von 55 Prozent der Versicherungssumme zu. Im vorliegenden Fall erhielten Sie so nur 110.000 Euro. Der Unterschied liegt also bei 290.000 Euro.
Gibt es eine Unfallversicherung auch ohne Mitwirkungsgrad?
In Angesicht der Problematik rund um den Mitwirkungsgrad ist die Frage nach Tarifen ohne Mitwirkungsgrad mehr als berechtigt. Tatsächlich haben bereits einige Versicherer angepasste Tarife im Angebot. Hier gibt es zwei Optionen: Einerseits kann der Mitwirkungsgrad komplett entfallen. Andere Versicherer setzen andererseits darauf, dass der Mitwirkungsgrad sehr hoch angesetzt ist.
Das bedeutet, dass sich zum Beispiel erst ein Mitwirkungsgrad von 75 oder 80 Prozent negativ auf die Versicherungssumme auswirkt. Umso wichtiger ist es, dass Sie einen Blick in Ihre Unfallversicherungspolice werfen. So ärgern Sie sich im Nachhinein nicht über unnötige Fallstricke.
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