Unfallversicherung für Kinder
Das müssen Sie wissen
Kinder sind wahre Stehaufmännchen. Sie fallen hin, schütteln sich kurz und stehen lachend wieder auf. Das ist zwar meisten so – aber leider nicht immer. Schnell ist es passiert, dass eine Verbrühung in der Küche, ein Sturz vom Klettergerüst oder gar ein Verkehrsunfall zu bleibenden Schäden führen. Das Fatale: Kinder müssen mit bleibenden Schäden, wie etwa einem fehlenden Körperteil, viele Jahrzehnte lang zurechtkommen.
Leider ist der gesetzliche Unfallschutz bei Weitem nicht immer ausreichend. Umso wichtiger ist auch für die Kleinsten eine private Absicherung. Erfahren Sie, warum eine private Unfallversicherung für Kinder so wichtig ist, welche Leistung sie haben sollte und was Eltern unbedingt beachten müssen.
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Warum der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht ausreicht
Hierzulande profitieren wir im globalen Vergleich von einem exzellenten Sozialsystem. Passiert ein Unfall und erleiden wir daraus einen Schaden, greift neben der Krankenversicherung auch die gesetzliche Unfallversicherung. Somit sichert sie vom Kind bis zum Greis jeden ab. Aber halt! Ganz so einfach ist es leider nicht, denn der gesetzliche Versicherungsschutz hat Lücken.
Grundsätzlich greift die gesetzliche Unfallversicherung nur, wenn es sich um einen Unfall direkt in der Arbeitsstätte oder auf dem Weg dorthin bzw. nach Hause handelt. Passiert ein Unfall dagegen in der Freizeit, leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Das gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Kinder sind beispielsweise während der Betreuung in Schule und Kindergarten gegen die Folgen von Unfällen abgesichert.
Auch auf dem Weg dorthin sowie auf dem Nachhauseweg greift im Fall der Fälle die gesetzliche Unfallversicherung. Bricht sich ein Kind dagegen beim Toben mit Freunden am Nachmittag den Arm oder zieht sich durch einen Unfall beim Fahrradfahren eine Querschnittslähmung zu, besteht kein Leistungsanspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wo die meisten Unfälle mit Kindern passieren
Warum die Einschränkung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes so dramatisch ist, belegt ein Blick auf die Zahlen. Laut den offiziellen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) passieren gut 60 Prozent aller Unfälle mit Kindern in der Freizeit.
Lediglich 18 Prozent ereignen sich während der Betreuung in Schulen und Kindertagesstätten. Weitere 14 Prozent entfallen auf den Straßenverkehr sowie vier Prozent auf den Vereinssport. Interessanterweise unterscheiden sich die Unfallorte nochmals abhängig vom Alter der Kinder:
Im Vergleich zu Kindern bis fünf Jahren steigen die Unfallzahlen bei Kindern ab sechs Jahren im Straßenverkehr deutlich von sieben Prozent auf 21 Prozent an. Auch die Zahl der Unfälle beim Vereinssport klettert von einem auf sieben Prozent. Bei Kleinkindern ist der Anteil der Unfälle, die Zuhause sowie beim Spielen passieren, mit 66 Prozent deutlich höher als bei älteren Kindern ab sechs Jahren mit 41 Prozent.
Ab wann ist eine Unfallversicherung für Kinder sinnvoll?
Grundsätzlich können Unfälle immer passieren. Auf das Alter nimmt das Schicksal leider keine Rücksicht. Viele Eltern fragen sich daher zu Recht, ab wann sich der Unfallversicherungsschutz für den Nachwuchs lohnt. Ein festes Alter lässt sich hier keinesfalls pauschal festlegen. Machen Sie die Entscheidung besser vom individuellen Entwicklungsstand Ihres Kindes abhängig.
Für Neugeborene ist ein Kinderunfallschutz noch nicht unbedingt notwendig. Sobald sich Ihr Baby selbstständig fortbewegt, um die Welt zu erkunden, macht ein Unfallschutz jedoch Sinn. Spätestens, sobald der Nachwuchs flügge wird und leichtsinnig herumtollt, ist der Abschluss einer Unfallversicherung eine wichtige Maßnahme.
Diese Leistungen sollte der Kinderunfallschutz in jedem Fall haben
Eine private Unfallversicherung greift immer dann, wenn nach einem Unfall ein bleibender Schaden besteht bzw. eine Invalidität die Folge ist. Darüber hinaus gehören auch anderweitige Punkte zum Versicherungsspektrum. Eine gute Kinderunfallversicherung beinhaltet unter anderem folgende Leistungen:
- Invaliditätszahlungen: Die Invaliditätsleistung ist das zentrale Kriterium der Kinderunfallversicherung. Kommt es infolge eines Unfalls zu einer dauerhaften geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung leistet die Versicherung eine einmalige Zahlung. Diese soll die durch den Unfall bedingten Kosten abdecken. Darunter fallen beispielsweise Kosten für den barrierefreien Umbau der Wohnung oder für umfangreiche Rehabilitationsmaßnahmen.
- Krankenhaustagegeld: Mit dem Krankenhaustagegeld werden Kosten abgedeckt, die anfallen, wenn das versicherte Kind nach einem Unfall längere Zeit im Krankenhaus verbringen muss. In vielen Verträgen ist ebenfalls die Übernahme von Krankenhauskosten für die Unterbringung eines betreuenden Elternteils (Rooming-In) enthalten.
- Passus erhöhte Kraftanstrengung: Kinder sind häufig aufgeregt und übermütig. Dabei schätzen sie ihre eigenen Kräfte beim Toben nicht selten falsch ein. Das erhöht das Unfallrisiko sowie die daraus resultierenden Unfallschäden massiv. Für Kinder bietet sich ein Tarif an, in dem der Punkt „erhöhte Kraftanstrengung“ als Unfallursache mitversichert ist.
- Leistung bei Übermüdung und Bewusstseinsstörung: Müdigkeit und mangelnde Aufmerksamkeit sind nicht nur auf der Straße die häufigsten Unfallursachen. Auch Kinder, die müde sind, haben eine deutlich höhere Unfallgefahr. Ebenfalls über diesen Punkt mitversichert ist etwa, wenn es durch den notwendigen Einsatz von Medikamenten zu Einschränkungen des Bewusstseins kommt.
- Unfallschäden durch Eigenbewegung: Unter den eigentlichen Unfallbegriff fallen in der Regel Situationen, in denen eine Kraft von außen auf einen Menschen einwirkt. Eigenbewegung meint in diesem Zusammenhang, dass auch Unfallschäden versichert sind, die infolge der Eigenbewegung eines Kindes ohne direktes Einwirken von außen entstehen.
Typisch ist hier etwa ein Sturz nach Stolpern, eine Sportverletzung ohne fremde Einwirkung oder eine Schnittverletzung bei der Benutzung eines scharfen Gegenstands. Die Vielfalt der möglichen Unfallmuster zeigt, wie wichtig dieser Passus in einer Unfallversicherung ist – sowohl für Kinder als auch für Erwachsene.
- Bergungskosten: Bei einem größeren Unfall entstehen beinahe immer Kosten für die Rettung und Bergung. Darunter fällt auch der Transport vom Unfallort ins Krankenhaus. Die meisten Unfallversicherungen übernehmen auch diese Kosten für eine optimale Rundumversorgung.
- Betreuungsgeld: Nach einem Unfall sind einige Kinder leider dauerhaft auf Betreuung angewiesen. Eine Versicherung, die ein Betreuungsgeld umfasst, übernimmt auch die Betreuungskosten sowie unter Umständen auch den Verdienstausfall eines Elternteils. Dies gilt, wenn das Elternteil seinen Job ganz oder zumindest teilweise aufgeben muss.
- Unfallrente: Schwere Unfälle gehen leider oftmals mit dauerhaften Einschränkungen einher. Durch die Unfallrente zahlt die Unfallversicherung lebenslang eine Leistung aus, um die Einschränkungen so gut wie möglich auszugleichen. Grundvoraussetzung für die Auszahlung der Unfallrente ist ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent.
- Kosmetische Operationen: Kosmetische Operationen dienen nach Unfällen dazu, um optische Beeinträchtigungen zu beseitigen. Diese können sich gerade bei Kindern stark auf die psychische Gesundheit im weiteren Leben auswirken. Typische Anwendungsfälle bei Kindern sind Verätzungen, Verbrennungen bzw. Verbrühungen.
- Infektionsschutz: Was hat der Infektionsschutz mit der Kinderunfallversicherung zu tun? Ganz einfach: Kinder spielen gerne in der Natur. Dort können sie sich verletzen, kommen mit Tierfäkalien in Kontakt oder fangen sich Stiche von Zecken und Mücken ein.
Gegen daraus resultierende Gesundheitsschäden, wie zum Beispiel die Spätfolgen einer Borreliose, schützt der Infektionsschutz-Baustein der Kinderunfallversicherung. Ebenfalls im Versicherungsbaustein enthalten sind sogenannte Impfschäden, denn auch Impfungen gegen verschiedene Erkrankungen können in extrem seltenen Fällen zu Infektionen führen.
- Todesfallleistung: Der Unfalltod eines Kindes ist sicherlich kein Punkt, über den Eltern gerne nachdenken – geschweige denn sprechen. Dennoch springen die meisten Unfallversicherungen für Kinder auch im Todesfall in die Bresche. In einem solchen Fall erhalten die Hinterbliebenen eine einmalige Zahlung, die beispielsweise beim Bewältigen der Beerdigungskosten hilft.
Drei Punkte, die Eltern bei der Unfallversicherung unbedingt beachten sollten
In den vergangenen Jahren ist das Angebot an Unfallversicherungstarifen auch für Kinder deutlich angestiegen. Eltern sehen sich daher mit einer immer größeren Auswahl konfrontiert, die sich in vielen Merkmalen unterscheiden. Die folgenden drei gehören dabei zu den Wichtigsten:
- Versicherungssumme
Dreh- und Angelpunkt der Unfallversicherung für Kinder ist die Versicherungssumme. Immerhin können die Folgekosten eines Unfalls speziell im Fall einer dauerhaften Invalidität enorm sein. Angefangen von der Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs bis hin zu Umbauarbeiten am Haus ist hier zum Teil einiges an Kostenfaktoren abzudecken. Unter dem Strich sollte die Invaliditätssumme zwischen ca. 100.000 und 200.000 Euro liegen. - Gliedertaxe
Die Gliedertaxe weist jedem Körperteil einen prozentualen Wert der Versicherungssumme zu. Bleibt eine Beeinträchtigung zurück, erhalten Versicherte diesen prozentualen Anteil der Versicherungssumme als Kapitalleistung ausgezahlt. Hier lohnt ein Blick aufs Detail, denn die „Wertigkeit“ der einzelnen Körperteile und Sinnesorgane variiert abhängig von Tarifen und Versicherern. Der Vergleich lohnt sich damit in jedem Fall. Hier gilt: Je höher die Gliedertaxe, desto besser.
- Progression
Liegt ein sehr hoher Invaliditätsgrad vor, steigt die Belastung im Leben. Um diesen Aspekt abzufedern, gibt es das Konzept der Progression. Erreicht der Invaliditätsgrad einen gewissen Punkt, steigt die Versicherungsleistung über eine Art Multiplikator an. Somit erreicht die Versicherungsleistung bei einem angenommenen Invaliditätsgrad von 100 Prozent das 2,5- bis 3-Fache. Eine Versicherungssumme von 150.000 Euro würde damit z.B. auf 375.000 bis 450.000 Euro klettern
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Kinderunfallschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Kinder nur während der Betreuungszeiten in Kindertagesstätte und Schule sowie auf dem Hin- und Rückweg vor Unfallfolgen. In der Freizeit greift sie nicht. Leider passieren im Schnitt über 60 Prozent aller Unfälle mit Kindern zuhause und in der Freizeit. Damit sind Kinder den Großteil des Tages ungeschützt.
Ein zusätzlicher Unfallschutz für Kinder ist dann besonders wichtig, wenn Ihre Kinder damit beginnen, eigenständig die Welt zu erkunden. Abhängig von der individuellen Entwicklung kann das bereits dann der Fall sein, wenn Ihr Kind die ersten Schritte macht. Spätestens im Kindergartenalter macht ein Kinderunfallschutz aber in jedem Fall Sinn.
Möglich ist der Abschluss einer Unfallversicherung für Kinder bereits direkt nach der Geburt. Das Höchstalter für den Versicherungsschutz hängt dagegen vom Anbieter ab. In der Regel gilt ein Höchstalter von 15 bzw. 16 Jahren für den Versicherungsbeginn. Andere Versicherer ermöglichen den Eintritt sogar noch bis zum 18. Geburtstag. Ab dem 18. Geburtstag geht die Versicherung meist nahtlos in eine Unfallversicherung für Erwachsene über.
Im Grunde genommen ist es das Gesamtpaket der Bausteine, die den optimalen Schutz für Kinder ausmachen. Am wichtigsten sind jedoch die Versicherungssumme von 100.000 bis 200.000 Euro, eine angemessene Progression sowie die Gliedertaxe.
Kurz gesagt: ja! In aller Regel beinhaltet auch der Unfalltarif für Kinder einen weltweiten Versicherungsschutz. Das gilt auch für den vorrübergehenden Auslandsaufenthalt. Diesen Punkt hat der private Kinderunfallschutz der gesetzlichen Unfallversicherung voraus. Im Ausland greift der gesetzliche Unfallschutz nämlich nicht.