Welche Versicherungen brauche ich im Auslandsurlaub?

Nach einem langen Jahr freuen Sie sich zu Recht auf Ihren Urlaub. Endlich einmal die Seele baumeln lassen, ausschlafen, mit der Sonne im Gesicht aufwachen und stressfreie Zeit mit den Liebsten verbringen. Wem kommen bei den Gedanken an Sonne, Strand und Meer schon unschöne Dinge wie Unfälle, plötzliche Krankheitsfälle oder gar der Diebstahl des Reisegepäcks in den Sinn? Doch all das kann Sie auf Ihrer Reise genauso ereilen wie zuhause auch.

Wohl dem, der sich mit Hilfe entsprechender Versicherungen gegen alle Eventualitäten abgesichert hat. Allerdings ist das scheinbare Rundum-sorglos-Paket nicht unbedingt die beste, sondern vielmehr die teuerste Lösung. Erfahren Sie, welche Versicherungen Sie im Auslandsurlaub wirklich benötigen und welche absolut überflüssig sind.

Versicherungen sollten nach Priorität geordnet werden

Sicher, der Markt an möglichen Versicherungen boomt. Wen wundert das, denn gerade in Deutschland sind wir sehr stark auf Sicherheit bedacht. So mancher würde sich gerne gegen jede noch so kleine Unabwägbarkeit des Lebens absichern. Dass das nicht sinnvoll, sondern vor allem teuer ist, liegt auf der Hand. Aus diesem Grund möchten wir die Versicherungslandschaft etwas entwirren.

Dazu teilen wir die wichtigsten Versicherungen für den Auslandsurlaub in drei Kategorien ein. An der Spitze stehen essenzielle Versicherungen, die Sie unbedingt abschließen sollten. In der zweiten Kategorie landen optionale Versicherungen, die nur in einigen Fällen sinnvoll sind. Den Abschluss bilden Policen, auf die Sie getrost verzichten können.

Essenzielle Versicherungen für den Urlaub im Ausland

Auslandsreise-Krankenversicherung

Ganz klar, niemand möchte im Urlaub krank werden. Schon gar nicht irgendwo außerhalb Europas. Immerhin sind viele Gesundheitssysteme mit dem Deutschen nicht ansatzweise vergleichbar. Das gilt auch für die Kosten, die erkrankte Reisende häufig aus eigener Tasche zahlen müssen.

Und das trotz vorhandener gesetzlicher Krankenversicherung. Aber leider halten sich Unfälle und Krankheiten nun mal nicht an Urlaubspläne. Aber eins nach dem anderen, denn an dieser Stelle müssen wir klar zwischen Reisen innerhalb und außerhalb der EU unterscheiden.

Wer gesetzlich versichert ist, erhält innerhalb der EU bzw. europaweit alle notwendigen medizinischen Leistungen. Das umfasst neben ambulanten Behandlungen auch stationäre Aufenthalte in Krankenhäusern. Jedoch gilt das Angebot nur für Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse auch in Deutschland übernommen hätte. Darüber hinaus beschränkt sich die Gültigkeit auf Behandlungen, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können. Ebenfalls nicht übernommen werden medizinisch notwendige Rücktransporte.

Achtung, viele Ärzte und Kliniken im Ausland können nicht direkt über die deutsche Gesundheitskarte abrechnen. Sie müssen die anfallende Rechnung daher häufig zunächst selbst zahlen und anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Das ist wohl alles andere als ein schönes Urlaubsandenken.

Wie ist die Situation für Privatversicherte?

Wer über einen privaten Versicherungsschutz verfügt, ist zumindest das Vorlegen bei Arztrechnungen gewohnt. Auch bei der Kostenübernahme bei Krankheitsfällen im Auslandsurlaub ergeben sich teilweise Unterschiede, die von Ihrer individuellen Police abhängen.

Häufig gilt der private Krankenversicherungsschutz ohnehin weltweit – und das inklusive freier Arztwahl sowie diversen Extras. Lesen Sie hier unbedingt Ihre Versicherungsbedingungen durch, um beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung keine doppelten Kosten zu produzieren.

Was eine Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt bieten sollte

Grundsätzlich ist eine private Krankenversicherung für Auslandsreisen sehr zu empfehlen. Das gilt vor allem außerhalb Europas bzw. außerhalb der EU in beliebten Reiseländern wie den USA, Thailand, Australien oder Neuseeland. Nur so ist erstens eine optimale medizinische Versorgung und zweitens die Kostenübernahme sicher gewährleistet. Dabei sollte die Krankenversicherung der Wahl in jedem Fall einige Punkte erfüllen:

  • Stationäre Heilbehandlungen (unter anderem Operationen, Unterkunft & Verpflegung, Krankenpflege etc.)
  • Krankentransport zur Unterkunft bzw. zum nächstgelegenen Arzt.
  • Konservative Zahnbehandlungen zur Schmerzstillung sowie provisorischer Zahnersatz.
  • Kosten für medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport in die Heimat.
  • Überführungskosten oder Bestattungskosten im Todesfall.
  • Ambulante Heilbehandlung wie zum Beispiel den einfachen Gang zum Arzt.
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfs- und Heilmittel sowie Arznei und Verbandsmaterial.

Achtung: Was die Auslandsreisekrankenversicherung meist nicht übernimmt

Auch eine vorhandene Auslandsreisekrankenversicherung ist kein Rundum-sorglos-Paket. Neben einer im Versicherungsvertrag verankerten Selbstbeteiligung bestehen auch hier diverse Ausschlüsse, für die die Versicherung meist nicht aufkommt. Dazu zählen beispielsweise folgende Punkte:

  • Unfälle, Erkrankungen oder Todesfälle, die durch „vorhersehbare“ Kriegsereignisse entstehen. Dazu zählt auch die aktive Teilnahme an inneren Unruhen wie zum Beispiel eskalierenden politischen Protesten.
  • Erkrankungen oder Verletzungen, die Sie sich vorsätzlich zugefügt haben.
  • Psychotherapeutische und psychoanalytische Leistungen wie beispielsweise Hypnose.
  • Umfassende Behandlung von Suchterkrankungen wie Alkoholismus, Drogensucht etc.
  • Schwangerschaftsabbruch und Schwangerschaftsbeschwerden – ausgenommen sind akute Beschwerden.
  • Kostenübernahme für Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Brillen.
  • Übernahme von Kosten, wenn bereits vor Reiseantritt eine medizinische Behandlung als notwendig indiziert ist.

Tipp:

Im Rahmen der aktuellen Corona-Lage ist es sinnvoll, auch diesen Einflussfaktor in die Versicherungsplanung miteinzubeziehen. Achten Sie daher unbedingt darauf, welchen Standpunkt Ihre Versicherung zum Thema Kostenübernahme bei einer Corona-Infektion in den Versicherungsbedingungen darlegt.

Private Unfallversicherung

Der Urlaub dient dem Spaß und der Erholung. Damit gehören Freiluftaktivitäten wie Wandern, Mountainbiken, Surfen und Co. fest zum Urlaubsprogramm. Aber nur weil Sie im Urlaub sind, bedeutet das noch lange nicht, dass Sie keinen Unfall erleiden können. Das gilt auch für einfache Tätigkeiten im Hotelzimmer, in der Ferienwohnung oder den Weg zum Einkaufen.

Ohne eine private Unfallversicherung stehen Sie gerade im Ausland häufig hilflos da und bleiben auf teils hohen Kosten sitzen. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz aus Deutschland reicht hier leider nicht aus. Immerhin gilt dieser in Deutschland auch nicht in der Freizeit, sondern nur während der Arbeit sowie auf dem direkten Weg hin und zurück. Eine private Unfallversicherung schafft die notwendige Sicherheit. Die private Unfallversicherung von MAXCARE etwa gilt nicht nur im Inland, sondern sogar weltweit und damit auch in Ihrem Urlaub.

Damit profitieren Sie bei einem Unfall nicht nur von einer umfangreichen Invaliditätsleistung, sondern auch von Extras wie Krankenhaustagegeld, der Übernahme der Rückreisekosten sowie der Bergungs- und Rettungskosten. Informieren Sie sich jetzt über unsere Tarife und wählen Sie noch heute den für Sie optimalen Unfallversicherungsschutz für das In- und Ausland!

Haftpflichtversicherung

Ein Missgeschick ist schnell passiert. Das gilt sowohl im Inland als auch im Ausland. Und das kann aufgrund der abweichenden Gesetzgebung im Ausland nochmals deutlich teurer werden als hierzulande. Denn, wer bei einem Dritten einen Schaden verursacht, der ist zu Schadensersatz verpflichtet. Dieses Prinzip gilt weltweit.

Abhängig von der Art des Missgeschicks oder der Unachtsamkeit erstrecken sich die Schadensummen auf mehrere hundert bis hin zu mehreren Millionen Euro. Die Privatinsolvenz ist dabei so ziemlich das Letzte, was Sie gerne aus dem Urlaub mit nach Hause nehmen möchten, oder? Abhilfe verschafft hier die Privathaftpflichtversicherung.

Diese ist zwar in Deutschland keine Pflichtversicherung, ist jedoch die wohl wichtigste Versicherung, die Privatleute hierzulande abschließen können. Praktischerweise bietet diese Versicherung für einen vergleichsweise geringen Versicherungsbeitrag Schutz vor Millionenschäden. Vor dem Reiseantritt sollten Sie daher unbedingt prüfen, ob Ihre Privathaftpflichtversicherung auch bei Haftpflichtschäden im Ausland greift bzw. ob Sie weltweit für Sie in die Bresche springt.

In der Regel sind in Deutschland abgeschlossene Privathaftpflichtversicherungen bis zu einem Jahr lang dauerhaft weltweit gültig. Bei der Überschreitung dieser Grenze kann der Versicherungsschutz erlöschen. Schauen Sie in Ihrer Police ebenfalls nach, ob zusätzliche Haftungsrisiken wie Hotelzimmer, Mietwagen und Schäden an Ferienimmobilien ebenfalls abgedeckt sind.

Optionale Versicherungen, die nicht jeder benötigt

Ein Grundschutz aus Privathaftpflicht-, Unfall- und Auslandskrankenversicherung ist für nahezu jeden Auslandsaufenthalt empfehlenswert. Mehr braucht es in der Regel nicht, um einen unbeschwerten Urlaub zu verbringen. In einigen Fällen können jedoch ergänzende Versicherungen sinnvoll sein. Dazu zählen vor allem die folgenden Policen:

  • Autoschutzbrief: Während der Corona-Pandemie hat die Zahl der Flug- und Busreisen stark abgenommen. Stattdessen fahren immer mehr Deutsche mit dem eigenen Auto oder dem Camper in den Urlaub. Wer das tut, sollte ebenfalls auf einen adäquaten Versicherungsschutz achten.

Immerhin ist die Liste der möglichen Schadensfälle im Ausland angefangen von der Panne am Straßenrand bis hin zum Fahrzeugdiebstahl lang. Ein Auslandsautoschutzbrief ist daher eine sinnvolle Ergänzung für alle, die mit dem eigenen Fahrzeug mobil sein möchten. Kosten wie etwa für den Abschleppdienst oder einen notwendigen Mietwagen werden hier übernommen.

Ebenfalls in diesen Bereich hinein gehört eine Überprüfung der KFZ-Haftpflichtversicherung. In den meisten Fällen greift die deutsche KFZ-Haftpflichtversicherung nämlich nur in Europa sowie einigen weiteren ausgewiesenen Gebieten. Prüfen Sie daher unbedingt Ihre Police und nehmen Sie für die Zeit Ihrer Reise eine entsprechende Auslandspolice in Anspruch.

  • Mallorca-Police: Immer wieder ist von der sogenannten Mallorca-Police für den Mietwagen die Rede. Die häufig auch als Traveller-Police bezeichnete Versicherung soll überall dort einspringen, wo die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung nicht greift. Vor dem Abschluss einer gesonderten Versicherung sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihre KFZ-Haftpflicht nicht ohnehin bereits im Zielland gilt.

Ferner kann die Mallorca-Police als Ergänzung zur eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung dienen, wenn deren Leistungsgrenzen zu niedrig sind. In vielen Fällen haben deutsche KFZ-Haftpflichtversicherungen jedoch bereits eine „Mallorca-Police“ inbegriffen. Schauen Sie daher nach, bevor Sie bei einem Mietwagenanbieter unnötig viel Geld für eine Versicherung ausgeben, die Sie gar nicht benötigen.

  • Reiserücktritt-/Reiseabbruchversicherung: Zwischen dem Zeitpunkt der Buchung und dem Reisetermin kann viel passieren. Das mussten zuletzt Millionen Reisende speziell zu Beginn der Corona-Pandemie erfahren. Können Sie eine Reise, anders als geplant, gar nicht oder nur verspätet antreten, bleiben Sie ohne Versicherung auf den Kosten sitzen.

In solchen Fällen springt eine Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung ein. Das gilt auch für die Erstattung von Ersatzflügen oder Nachreisekosten. Aber Vorsicht: Diese Versicherungen leisten in der Regel nur bis zur Höhe der Stornierungskosten, wenn Sie die Reise gar nicht antreten würden.

Hinzu kommt, dass die meisten Verträge mit einer definierten Selbstbeteiligung verbunden sind. Unter dem Strich kommt daher in den meisten Fällen nicht viel heraus. Für einzelne Reisen in einem überschaubaren Preissegment lohnt sich eine solche Versicherung kaum.

Wer jedoch innerhalb eines Jahres viel reist, kann sich mit einem Jahresvertrag oder einem Familienjahresvertrag vergleichsweise günstig gegen Reiserücktritt und Reiseabbruch absichern. Ansonsten gilt: Reisen sind eine Luxus- und Konsumausgabe, die man nicht unbedingt versichern muss.

Versicherungen, die nicht empfehlenswert sind

Neben den essenziellen Versicherungen und den optionalen Versicherungen gibt es auch noch einen großen Pool an überflüssigen Versicherungen für Auslandsreisen. Dazu gehört allem voran die Reisegepäckversicherung. Diese greift, wenn Ihnen unterwegs Ihr Gepäck abhandenkommt. Der Teufel lauert hier allerdings im Detail, denn im Vergleich zu den Kosten bietet die Reisegepäckversicherung nur minimalen Schutz.

Den vollen Versicherungsschutz gibt es hier etwa nur, wenn Sie mit Argusaugen auf Ihr Gepäck achten. Und wie sollte es dann ehrlicherweise verlorengehen? Kann Ihnen der Anbieter nämlich nachweisen, dass Sie dies nicht getan haben, zahlt die Versicherung weniger oder ist gar ganz aus der Haftung heraus.

Darüber hinaus sind viele Gegenstände wie Brillen, Bargeld, Dokumente oder Hörgeräte nicht versichert. Ebenfalls wissenswert: Vergessen Sie Ihr Gepäck irgendwo, ist dies in der Regel ebenfalls nicht versichert. Da Sie ohnehin auf Ihr Gepäck achten sollten und viele Dinge zudem aus dem Versicherungsschutz fallen, können Sie sich eine Reisgepäckversicherung damit sparen.

Ebenfalls in die Kategorie der überflüssigen Versicherungen gehören sogenannte „Rundum-sorglos-Pakete“. Hier besteht das Risiko für unnötig teure Doppelversicherungen.

Fazit: Clever versichert in den Urlaub

Auch wenn wir uns gerne gegen jedes erdenkbare Risiko versichern würden, ist weniger beim Auslandsurlaub häufig mehr. Nehmen Sie sich lieber die Zeit und überprüfen Sie, was Sie wirklich benötigen. Denken Sie zudem daran, die entsprechenden Versicherungen möglichst frühzeitig vor dem Auslandsaufenthalt abzuschließen.

Bei den meisten Versicherungen dauert es nämlich zumindest einige Wochen, bis der Versicherungsschutz greift. Nichts ist ärgerlicher, als trotz augenscheinlich vorhandener Versicherungspolice auf einem Schaden sitzen zu bleiben.