Wie kündige ich meine Unfallversicherung richtig?

Die Unfallversicherung ist eine der wichtigsten Individualversicherungen überhaupt. Das gilt vor allem für die private Unfallversicherung, welche die teils großen Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung schließt. Bei dem großen Angebot am Markt wetteifern zahlreiche Anbieter um die Gunst der Versicherten.

Diesen Umstand können auch Sie sich zunutze machen und ganz einfach in einen besseren oder günstigeren Tarif wechseln. Aber auch in besonderen Fällen ist die Kündigung der Unfallversicherung sinnvoll. Erfahren Sie, in welchen Fällen sich die Kündigung der Unfallversicherung lohnt, wie die Kündigung Schritt für Schritt funktioniert und welche Alternative es zur Kündigung gibt.

Warum eine private Unfallversicherung wichtig ist

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie vor den Folgen von Unfällen, die Sie während der Arbeitszeit oder auf dem Weg dorthin bzw. auf dem Nachhauseweg erleiden. Gleichzeitig gilt der Schutzschirm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder für die Zeit des Aufenthalts in den Bildungseinrichtungen. In der Freizeit dagegen greift der gesetzliche Unfallschutz nicht. Leider passieren die meisten folgenschweren Unfälle aber genau dann.

Ob im Haushalt, im Urlaub oder beim Sport – mit einer privaten Unfallversicherung schließen Sie eine eklatante Versicherungslücke. Welche Leistungen der Versicherer im Schadensfall übernimmt, ist in der Police festgelegt. Passt die Police nicht mehr zum persönlichen Risiko oder hat ein anderer Anbieter die gleiche Leistung zu attraktiveren Konditionen im Programm, kann es sich lohnen, dass Sie Ihre bestehende Unfallversicherung kündigen.

Wann macht es Sinn, die Unfallversicherung zu kündigen?

Eine Versicherung ist schnell abgeschlossen. Aber über das Kündigen machen wir uns nur wenige Gedanken. Über die möglichen Gründe sogar noch viel weniger. Wer beschäftigt sich schon gerne mit Laufzeiten und Kündigungsfristen. Dabei kann sich die Kündigung auszahlen. Und, was viele nicht wissen: Neben der ordentlichen Kündigung gibt es auch noch einige Fälle, in denen eine außerordentliche Kündigung möglich ist.

Der Normalfall: Die ordentliche Kündigung der Unfallversicherung

Sicherlich, die ordentliche Kündigung der Unfallversicherung ist der Normalfall und unterscheidet sich nicht von der Kündigung anderer Versicherungsverträge. Um den Versicherungsvertrag bei einer ordentlichen Kündigung ordnungsgemäß aufzulösen, müssen Sie die folgenden Faktoren beachten: den Kündigungszeitpunkt, die Kündigungsfrist und etwaige Klauseln zur Verlängerung des Versicherungsvertrags.

  • Kündigungsfrist: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Sie müssen Ihre Unfallversicherung also spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Vertrags kündigen. Andernfalls verlängert sich die Police für den festgelegten Vertragszeitraum und Sie können den Vertrag erst zum Ende des nächsten Versicherungsjahres kündigen. Endes Ihr Vertrag also am 31. Dezember, muss die Kündigung spätestens am 30. September bei Ihrem Versicherer eingegangen sein.
  • Kündigungszeitpunkt: Der Kündigungszeitpunkt hängt von Ihrem Vertrag ab. Die Unfallversicherungen bauen auf Einjahresverträge. Hier können Sie erstmals nach dem Ablauf eines vollen Versicherungsjahres kündigen. Mehrjahresverträge mit drei, vier oder mehr Jahren Laufzeit sind erst nach dem Ablauf dieser Mindestlaufzeit auf „ordentlichem“ Wege kündbar.
  • Verlängerungsoption: In jedem Versicherungsvertrag ist festgeschrieben, ob und in welchem Rahmen er sich nach dem Ablauf der Kündigungsfrist automatisch verlängert. Wer bei einem Mehrjahresvertrag die Kündigungsfrist verpasst, muss damit rechnen, in Zukunft wieder mehrere Jahre an den Vertrag gebunden zu sein.

Wichtig:

Sie können nur Ihre private Unfallversicherung kündigen. Die gesetzliche Unfallversicherung lässt sich als solches nicht kündigen, da sie Teil der grundlegenden Sozialversicherung ist. Lediglich Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, können die Kranken- bzw. Unfallversicherung von sich aus kündigen, müssen sich dann jedoch um Ersatz bei einem anderen Anbieter bemühen.

Kündigung außerhalb der Regel: Die außerordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung der Unfallversicherung können Sie unter der Wahrung der entsprechenden Kündigungsfristen zu jedem beliebigen Zeitpunkt einreichen. Über die außerordentliche Kündigung haben Sie jedoch die Möglichkeit, auch abseits der regulären Kündigungsfristen aus Ihrem Vertrag herauszukommen, um etwa den Anbieter zu wechseln. Wann aber ist das möglich?

  • Schadensfall:
    Tritt ein Schaden ein, haben Sie als Versicherungsnehmer das Recht auf eine außerordentliche Vertragskündigung. Und das sogar unabhängig davon, ob Ihre Versicherung in dem Schadensfall eine Leistung erbracht hat oder nicht, nachdem Sie den Schaden gemeldet haben. Sind Sie etwa nicht zufrieden mit der Schadenregulierung, können Sie Ihren Vertrag wahlweise zum Vertragsende oder sogar mit sofortiger Wirkung kündigen. Wichtig: Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat ab der Schadenregulierung.
  • Kündigung durch den Versicherer:
    Was nur wenige Versicherte beachten: In einem Schadenfall kann auch der Versicherer von sich aus den Vertrag auf außerordentlichem Weg auflösen. Es gelten die gleichen Konditionen wie für Versicherte. Eine weitere Begründung für eine außerordentliche Kündigung der Unfallversicherung durch den Versicherer sind ausstehende Beträge. Möglich ist die Kündigung mit sofortiger Wirkung hier nach dem Ablauf einer festgesetzten Mahnfrist.
  • Beitragserhöhung:
    Erhöht Ihr Versicherer die Beträge für Ihre Police, ohne dass sich die Leistungen in angemessenem Maß erhöhen, ändert sich die Vertragsgrundlage. Damit haben Sie auch hier ein Sonderkündigungsrecht, das Sie von den üblichen Kündigungsfristen befreit. Im Fall einer Beitragserhöhung können Sie mit einer Kündigungsfrist von einem Monat nach der Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung den Vertrag kündigen.

Was passiert beim Tod des Versicherten?

Wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr unter uns weilt, benötigt er auch keine Unfallversicherung mehr. Ist der Verstorbene nicht nur Versicherungsnehmer, sondern gleichzeitig auch der einzige Versicherte, dann erlischt die Versicherungspolice ohne Ihr Zutun automatisch. Etwas anders ist die Situation, wenn der Verstorbene zwar Versicherungsnehmer aber nicht der einzige Versicherte war. Hier besteht für andere mitversicherte Personen die Möglichkeit, den Vertrag nahtlos zu übernehmen. Alternativ ist im Todesfall aber auch der Wechsel in einen geeigneteren Tarif (zum Beispiel einen Single-Tarif) möglich.

So kündigen Sie Ihre Unfallversicherung richtig

  1. Bevor Sie Ihre Unfallversicherung kündigen oder überhaupt erst über die Formulierung des Kündigungsschreibens nachdenken, sollten Sie eine neue Unfallversicherung auswählen.
  2. Warten Sie anschließend die Vertragsbestätigung durch den neuen Versicherer ab. Nur so ist ein nahtloser Unfallversicherungsschutz geboten.
  3. Verfassen Sie rechtzeitig Ihr Kündigungsschreiben und achten Sie dabei in jedem Fall auf die Kündigungsfrist. Das gilt sowohl für die ordentliche als auch für die außerordentliche Kündigung.
  4. Reichen Sie Ihre Kündigung schriftlich ein. Am besten via Einschreiben (mit Rückschein) per Post. So haben Sie einen Nachweis darüber, das Kündigungsschreiben rechtzeitig eingereicht zu haben.
  5. Achten Sie beim Verfassen des Schreibens darauf, dass die folgenden Angaben enthalten sind: vollständiger Name, Anschrift, Datum, Art der Versicherung, Versicherungsnehmer, Passus der Kündigung („zum nächstmöglichen Zeitpunkt“) bzw. Kündigungsdatum sowie Ihre Unterschrift. Bei einer außerordentlichen Kündigung gehört auch der Kündigungsgrund mit in das Kündigungsschreiben.

Darauf sollten Sie bei Ihrer neuen Unfallversicherung achten

  • Wie hoch ist die Versicherungssumme im Leistungsfall?
  • Kann ich zwischen verschiedenen individuellen Tarifen wählen?
  • Welchem Umfang hat die monatliche Rente?
  • Wie hoch ist die Progression?
  • Welche Zusatzleistungen bietet die Versicherung und welche benötige ich?
  • Gibt es Sondertarife für besondere Risiken (beispielsweise Extremsport)?
  • Existiert eine Todesfallleistung und wie hoch ist sie?
  • Für welchen Zeitraum und in welchem Umfang gilt die Police im Ausland?
  • Besteht die Möglichkeit für eine Vertragsfreistellung?
  • Wie steht es um die Kündigungsfrist und die Mindestvertragslaufzeit?
  • Bestehen besondere Versicherungsoptionen für bestimmte Berufsgruppen?
  • Was kostet das Gesamtpaket unter dem Strich?

Alternativen: Es muss nicht immer die Kündigung sein

Ist eine finanzielle Notlage etwa durch eine Arbeitslosigkeit der Grund dafür, dass Sie Ihre Unfallversicherung kündigen möchten, besteht eine mögliche Alternative. Viele Verträge beinhalten die Möglichkeit für eine sogenannte Freistellung. Über eine Freistellung können Versicherungsnehmer ihre Beiträge für einen bestimmten Zeitraum pausieren.

Nach dem Ablauf der Pause läuft der Versicherungsvertrag dann nahtlos weiter. Der Nachteil: Während Sie keine Beiträge zahlen, greift auch der Versicherungsschutz nicht. Wenn eine solche Option für Sie interessant ist, sollten Sie vor Vertragsabschluss prüfen, ob Ihre Police eine Freistellungs-Option enthält.