Der große Treppenlift-Guide

Alles, was Sie wissen müssen

Im Alter fällt es vielen Menschen immer schwerer zu gehen. Vor allem das Treppensteigen bereitet Seniorinnen und Senioren Probleme. Das gilt sowohl auf Außentreppen als auch innerhalb der eigenen vier Wände. Das Resultat: Das Sturzrisiko steigt deutlich an – und damit auch die Notwendigkeit, den Umzug in eine Betreuungseinrichtung in Erwägung zu ziehen.

Das muss aber nicht sein. Mit der Anschaffung eines Treppenlifts bleiben pflegebedürftige Personen trotz Mobilitätseinschränkungen lange selbstständig im eigenen Zuhause. Aber welche Treppenliftmodelle gibt es? Was kostet ein Treppenlift? Welchen Kosten übernimmt die Pflegekasse? Und ist mieten vielleicht doch besser als kaufen? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.

Alles, was Sie wissen müssen

Was darf es sein – Sitzlift oder Plattform-Lift?

Die erste Frage, die Sie sich stellen sollten, ist jene nach der Art des Treppenlifts. Grundsätzlich kommen im Heimbereich zwei Bauformen zum Einsatz. Einerseits der Sitzlift und andererseits der Plattform-Lift. Der Sitzlift ist der Klassiker, der am häufigsten verbaut wird. Der Treppenlift besteht aus einem fahrbaren Stuhl samt entsprechender Haltevorrichtung.

Der Lift ist dabei an einer Führungsschiene an der Treppen montiert. Bewohner:innen stehen für die Nutzung vor der Treppe und setzen sich auf den vorbereiteten Sitz, um die Treppe zu bewältigen. Der Sitzlift hat allerdings den entscheidenden Nachteil, dass er von Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, nicht nutzbar ist.

Für diesen Fall gibt es Plattform-Lifte. Statt eines Stuhls ist an der Führungsschiene des Treppenlifts eine Plattform samt Haltevorrichtung montiert. Hier fährt die betroffene Person inklusive Rollstuhl auf die Plattform und anschließend in das gewünschte Stockwerk. Auch, wer einen Rollator benötigt, kann zu einem Plattform-Lift greifen. Hinzu kommen noch weitere Lifttypen, die jedoch seltener zum Einsatz kommen:

  • Stehlift
  • Hublift
  • Senkrechtlift
  • Kurvenlift
  • Außenlift (für Außentreppen)

Was kostet ein Treppenlift?

Ein Treppenlift ist eine enorme Hilfe für den Alltag. Für leicht pflegebedürftige Menschen macht er nicht selten den Unterschied zwischen einem weiterem Verbleib in den eigenen vier Wänden und dem Umzug ins Pflegeheim aus. Die Kosten für die Anschaffung eines Treppenlifts sind dabei wichtig und ebenso variabel. Was ein Treppenlift im Einzelnen kostet, lässt sich nicht pauschal sagen. Immerhin hängen die Kosten von mehreren Faktoren ab und sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten sehr individuell:

  • Etagenzahl: Klar, wenn zwei oder mehr Etagen zu überwinden sind, kostet der Lift samt Einbau mehr als bei der Überbrückung nur einer Etage.
  • Maße der Treppe: Bei einer unkomplizierten geraden Standardtreppe halten sich die Kosten für den Treppenlift in Grenzen. Ist eine Treppe eng oder hat sie einen engen Kurvenradius, wird die Herstellung und Montage der Fahrschiene deutlich aufwendiger. Wenn am Treppenabsatz nur wenig Platz zum Besteigen zur Verfügung steht, sind oft sogar nur teure Spezialkonstruktionen umsetzbar.
  • Treppenform: Eine gerade Treppe ist wie geschaffen für die Installation eines Schienensystems. Bei einer verwinkelten Treppe oder gar einer Wendeltreppe wird es deutlich aufwendiger.
  • Lift-Typ: Auch der gewählte Lift-Typ ist maßgeblich für den Preis. Unter den gleichen optimalen Voraussetzungen ist der Sitzlift am günstigsten. Gefolgt wird er vom Stehlift, Kurvenlift und Hublift. Deutlich teurer ist der rollstuhlgeeignete Plattformlift.
  • Bausubstanz: Die Tragfähigkeit von Wand und Treppe bestimmen über den Einbauaufwand und die Eignung für bestimmte Lift-Typen. Ist die Tragfähigkeit der Bausubstanz nicht ausreichend, müssen für einen Aufpreis Verstärkungen eingebaut werden.
  • Produktqualität: Bei allen Produkten gibt es Qualitätsunterschiede. Bei einem Treppenlift ist das nicht anders. Wer etwa eine hochwertige Lederbepolsterung wünscht, zahlt mehr als jemand, für den ein einfaches Textilpolster ausreicht.

Zahlenquelle

Für einen typischen Sitzlift zur Überbrückung einer Etage auf einer geraden Treppen können Sie mit rund 3.000 bis 7.000 Euro rechnen. Deutlich teurer wird es bereits bei einer Wendeltreppe. Rund 9.000 bis 15.000 Euro können hier für einen Sitzlift an einer Wendeltreppe fällig werden.

Sie sind nicht allein – Was die Pflegekasse übernimmt

Für den Einbau eines Treppenlifts müssen Sie tief in die Tasche greifen. Allerdings sind sie mit den Kosten in der Regel nicht allein. Stimmen die Voraussetzungen, beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Kosten. Grundvoraussetzung für die Beteiligung ist allerdings ein festgestellter Pflegegrad.

Ist ein solcher Antrag erfolgreich bzw. ein Pflegegrad vorhanden, winkt im Rahmen des „Zuschusses für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ ein Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro. Dieser Zuschuss wird einmal pro berechtigter Person gewährt. Das bedeutet: Leben mehrere pflegebedürftige Personen mit einem vorliegenden Pflegegrad in einem Haushalt, gewährt die Pflegekasse den Zuschuss gleich mehrfach.

So ist eine Maximalförderung von bis zu 16.000 Euro für einen Treppenlift möglich. Nehmen wir einmal an, ein älteres Seniorenpaar hat jeweils den Pflegegrad 1 und möchte weiterhin im eigenen Haus wohnen. In diesem Fall liegt der Zuschuss bei bis zu 8.000 Euro. Noch attraktiver ist das Konzept für Senioren-WGs mit drei oder vier pflegebedürftigen Bewohner:innen.

Wichtig: Voraussetzungen für den Zuschuss prüfen

Um den Zuschuss überhaupt erst zu bekommen, muss ein Pflegegrad vorliegen. Hierzu müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Diese wiederum lässt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein Gutachten durchführen. Ist die betroffene Person privatversichert, übernimmt die Medicproof GmbH das Gutachten. Ebenfalls wichtig für die Gewährung des Zuschusses ist die Notwendigkeit der Maßnahme. Diese ergibt sich allerdings in der Regel bereits aus dem Gutachten. Zudem muss noch genügend Budget vorhanden sein, zumal die 4.000 Euro lediglich einmalig in voller Höhe gewährt werden.

In drei Schritten zur Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse

  • Schritt 1: Der Einbau eines Treppenlifts ist keine Arbeit für Heimwerker. Insbesondere dann, wenn Sie einen Zuschuss der Pflegekasse haben möchten. Ziehen Sie daher gleich von Beginn an eine Fachfirma hinzu und lassen Sie sich individuell beraten. Holen Sie einen Kostenvoranschlag ein, was der Lift inklusive Montage kostet. Idealerweise sammeln sie mehrere Angebote.
  • Schritt 2: Im zweiten Schritt stellen Sie den Antrag auf eine „Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds nach § 40 Abs. 4 SGB XI“ bei der Pflegekasse. Dabei reichen Sie die zuvor eingeholten Kostenvoranschläge ein.
  • Schritt 3: Warten Sie die Zusage für den Kostenzuschuss der Pflegekasse ab. Sobald die Pflegekasse grünes Licht gibt, kontaktieren Sie den Fachbetrieb, der die Arbeiten in Ihren vier Wänden ausführen soll.

Achtung: Erteilen Sie den Auftrag auf gar keinen Fall vor der Zusage der Pflegekasse. Bereits ausgeführte Arbeiten sind nicht mehr förderbar. Dementsprechend gehen Sie in diesem Fall leer aus!

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Dank unterschiedlicher Treppenliftformen lassen sich Treppenlifte in nahezu jede Wohnung einbauen.
  • Ein Treppenlift hilft pflegebedürftigen Personen dabei, länger in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben.
  • Prüfen Sie auf jeden Fall Ihren Anspruch bzw. den Anspruch eines pflegebedürftigen Angehörigen auf einen Treppenlift.
  • Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb beraten.
  • Nutzen Sie den von der Pflegekasse gewährten „Zuschuss zur Wohnraumanpassung“ im Rahmen von bis zu 4.000 Euro.
  • Schließen Sie eine private Pflegezusatzversicherung ab, um in den Genuss optimaler Pflegevoraussetzungen zu kommen. Die leistungsstarke Pflegezusatzversicherung von MAXCARE gibt es schon ab 5,54 Euro im Monat!