So funktioniert das Bonusheft für Versicherte – Die wichtigsten Fragen und Antworten
Jeder Patient, der schon einmal eine komplexere zahnärztliche Behandlung hinter sich bringen musste, weiß um die hohen Kosten. Selbst nach einer teilweisen Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist der Eigenanteil noch enorm hoch. Gerade beim Zahnersatz sind die verbleibenden Summen selbst im Fall einer Regelversorgung häufig noch vierstellig. Hätten Sie gewusst, dass Sie Ihren Eigenanteil mit regelmäßigen Zahnarztbesuchen zumindest etwas reduzieren können? Das Zauberwort lautet „Bonusheft“.
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Was steckt hinter dem Bonusheft?
Auch wenn das Bonusheft bereits seit 1989 existiert, ist es vielen Versicherten nicht bekannt. Im Grunde genommen handelt es sich um ein kleines Dokumentationsheft, in dem jeder Zahnarztbesuch eingetragen wird. Ziel des Bonusheftes ist es, die Menschen zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen zu motivieren.
Im Gegenzug sinkt als „Belohnung“ der Eigenanteil bei teuren Behandlungen wie etwa dem Zahnersatz. Abhängig davon, wie alt der Patient ist, müssen pro Jahr unterschiedlich viele Stempel in das Bonusheftchen wandern. Bei Kindern zwischen 12 und 17 Jahren muss einmal im Halbjahr eine Individualprophylaxe durchgeführt werden, um ein lückenloses Bonusheft zu erhalten.
Dies ist die Voraussetzung, um von erhöhten Zuschüssen zu profitieren. Bei Erwachsenen ab 18 Jahren ist ein solcher Nachwuchs nur noch einmal jährlich notwendig. Im Übrigen können auch Patienten, die gar keine eigenen Zähne mehr haben, von einem Bonusheft profitieren!
Wie hoch fallen die Zuschüsse beim Zahnarzt aus?
Entscheidend für die Höhe der Zuschüsse durch die Krankenkasse ist die Anzahl der Stempel im Bonusheft. Dabei gibt es verschiedene Stufen. Ist das Heft nur für 0 bis 4 Jahre lückenlos gefüllt, müssen sich Patienten mit einem Kostenzuschuss in Höhe von 60 Prozent der Regelversorgungskosten zufriedengeben. Ab fünf Jahren wird der Festzuschuss um 20 Prozent erhöht.
Damit übernimmt die Krankenkasse dann 70 Prozent der Regelversorgung. Den vollen Zuschuss zur Regelversorgung gibt es erst bei einem Bonusheft, das über zehn Jahre lückenlos geführt wurde. Dann liegt der Festzuschuss bei 75 Prozent. Achtung: Das Halbjahr bzw. Jahr, in dem der Zahnersatz notwendig wird, zählt nicht. Für das Ausschöpfen der maximalen Möglichkeiten muss das Bonusheft also für 10,5 bzw. 11 Jahre lückenfrei geführt werden.
Beispiel: Was bedeutet das in der Praxis?
Nehmen wir einmal an, Sie benötigen Sie als Kassenpatient eine Brücke. Dabei entscheiden Sie sich für eine sogenannte „Kassenbrücke“ im Zuge der Regelversorgung. Diese kostet unter dem Strich ca. 750 Euro. Mit dem gesetzlichen Festkostenzuschuss ohne Bonusheft läge der Eigenanteil bei 300 Euro. Haben Sie Ihr Bonusheft dagegen optimal gepflegt, liegt der Festkostenzuschuss bei 75 Prozent, was Ihren Eigenanteil auf 187,50 Euro senkt.
Sie haben noch kein Bonusheft?
Sie hören heute zum ersten Mal von den Möglichkeiten des Bonushefts für zahnärztliche Behandlungen? Sie fragen sich, wo Sie ein solches Bonusheft herbekommen? Ganz einfach: Bei Ihrem Zahnarzt. Fragen Sie beim nächsten Zahnarztbesuch einfach danach.
Bonusheft beim Zahnarztbesuch vergessen? – Kein Problem!
Wer bei seinem Zahnarztbesuch sein Bonusheft einmal vergisst, der muss sich keine Gedanken machen. Der Stempel kann auch problemlos beim nächsten Termin nachgetragen werden. Sie müssen also keine Angst davor haben, dass Sie Ihren über Jahre erarbeiteten Bonus verlieren, nur weil Sie einmal Ihr Bonusheft vergessen. Wichtig ist lediglich, dass der nachzutragende Termin wirklich stattgefunden hat.
Was passiert, wenn ich mein Bonusheft verloren habe?
Im Alltag gehen Unterlagen gerne einmal verloren. Das Bonusheft für den Zahnarztbesuch ist da keine Ausnahme. Wenn das Bonusheft nicht mehr auffindbar ist, ist dies ebenfalls kein Grund zur Panik. Gehen Sie einfach zu Ihrem Zahnarzt und lassen Sie sich ein neues Bonusheft aushändigen.
Die bisher eingetragenen Behandlungen können Sie ebenfalls anhand der Dokumentation des Zahnarztes nachtragen lassen. Das ist im Übrigen auch dann kein Problem, wenn Sie in der Zwischenzeit Ihren Zahnarzt gewechselt haben. Im Zweifelsfall müssten Sie bei Ihrem alten Zahnarzt eine Bestätigung für die Durchführung der betreffenden Kontrolltermine besorgen.
Wichtig: Nicht bei jeder Lücke droht der Neuanfang!
Befindet sich eine Lücke im Bonusheft, müssen Sie gezwungenermaßen von vorn beginnen. Haben Sie etwa sieben Jahre lang Ihr Bonusheft lückenlos geführt und verschludern einen Jahrestermin, verlieren Sie Ihren Bonus und fangen bei Jahr 0 an. Ausnahmen bestehen lediglich dann, wenn es für einen fehlenden Kontrollbesuch innerhalb eines Jahres einen belastbaren Grund gab. Entsprechende Gründe sind jeweils im Einzelfall mit der Krankenkasse zu besprechen.
Gilt die Härtefallregelung auch beim Bonusheft?
Hinter der Härtefallregelung steckt die weitgehende Befreiung von Zahnarztzuzahlungen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass der Betroffene nachweisen kann, dass er die Kosten für seinen Zahnersatz nicht allein tragen kann. Wird eine sogenannte unzumutbare Belastung bescheinigt, greift die gesetzliche Härtefallregelung. In einem solchen Fall gewährt die Krankenversicherung den doppelten Festzuschuss auf die zahnärztliche Regelversorgung. Und das Beste: Dafür muss das Bonusheft nicht lückenlos geführt sein.
Digitales Bonusheft ab 2022
Bald hat das klassische Bonusheft aus Papier ausgedient. Ab dem Jahr 2022 wird auch das Bonusheft beim Zahnarzt digital. Laut aktuellen Planungen wird das Bonusheft dann Teil der neu eingeführten elektronischen Patientenakte (ePA). Der Vorteil: Sowohl Zahnarztpraxen als auch Patienten können die digitale Patientenakte nutzen.
Durch die Einigung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird das Bonusheft als medizinisches Informationsobjekt (MIO) als fester Bestandteil in der elektronischen Patientenakte aufgehen.
Mogelpackung? – Warum der Bonus oft nicht ansatzweise reicht
Bonusheft hört sich gut an, oder? Leider hat das ganze Konstrukt auch eine Schattenseite. Immerhin bezieht sich der Bonus lediglich auf den Festzuschuss für die Regelversorgung. Patienten, die eine Versorgung über die Regelversorgung hinaus möchten, profitieren deutlich weniger von einem über Jahre geführten Bonusheft. Entscheiden Sie sich etwa für eine hochwertige Zahnbrücke, kostet diese etwa 1.500 Euro.
Selbst bei einem perfekt geführten Bonusheft ist nicht mehr als der Festkostenzuschuss von maximal 75 Prozent drin. Dieser Beträgt auch hier 557 Euro. Damit liegt Ihr Eigenanteil bei 943 Euro. Es gilt: Je teurer der Zahnersatz, desto weniger fällt der Bonus ins Gewicht. Wer sich um hohe Zuzahlungen keine Gedanken machen möchte, entscheidet sich für eine Zahnzusatzversicherung. Mit dem Exklusiv-Tarif von MAXCARE etwa profitieren Sie von bis zu 100 Prozent Kostenübernahme.