Vollnarkose beim Zahnarzt – Wann wird sie angewendet und welche Risiken bestehen?
Wem schon beim Gedanken an die Behandlung beim Zahnarzt der Schweiß auf der Stirn steht, der würde am liebsten jede Behandlung einfach verschlafen. Tatsächlich gibt es die Möglichkeit, dass statt einer örtlichen Betäubung eine Vollnarkose angewendet wird.
Aber wann ist die Vollnarkose das Mittel der Wahl? Kann ich mich auch freiwillig für eine Vollnarkose entscheiden? Was kostet der Tiefschlaf während der Behandlung? Und welche Risiken bestehen überhaupt? Diese und viele weitere Fragen möchten wir im Rahmen dieses Artikels beantworten.
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Was passiert bei einer Vollnarkose mit meinem Körper?
Statistiken zufolge bekommen allein in Deutschland über fünf Millionen Menschen weiche Knie, wenn sie nur an den Zahnarzt denken. Umso verständlicher ist der Wunsch danach, von der Behandlung nichts mitzubekommen. Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, ob eine nicht zwangsweise notwendige Vollnarkose wirklich sinnvoll ist, sollte jeder wissen, was bei einer Vollnarkose im Körper passiert.
Bei den meisten Behandlungen greifen Zahnärzte zur lokalen Betäubung. Diese reicht in der Regel auch aus, da die betroffene Region, zumindest was die Schmerzen angeht, betäubt wird. Während das Schmerzempfinden ausgeschaltet ist, sind Bewusstsein und Wahrnehmung weiterhin aktiv. Bei einer Vollnarkose werden Sie durch ein medizinisches Narkosemittel vorübergehend in einen Tiefschlafzustand versetzt.
Dabei sind das Schmerzempfinden, das Bewusstsein und einige Körperfunktionen komplett abgeschaltet. Durch diesen sedierten Zustand ist aber nicht nur die Wahrnehmung lahmgelegt. Zudem kommt es zur Verringerung vegetativer Nervenfunktionen wie dem Puls und dem Blutdruck sowie dem Aussetzen von Schutzreflexen.
Darüber hinaus entspannt sich die Muskulatur. Unter dem Strich macht dies die Behandlung für Sie als Patienten angenehmer, da sie diese schlicht verschlafen. Gleichzeitig hat es auch der behandelnde Arzt meist leichter, da durch die erschlaffte Muskulatur nicht mit Widerständen zu rechnen ist. Zudem entfällt die Betreuungskomponente für ängstliche Patienten.
Wann macht eine Vollnarkose bei Zahnbehandlungen Sinn?
Grundsätzlich kommt die Vollnarkose beim Zahnarzt immer dann zum Einsatz, wenn es sich um eine schwere Behandlung handelt. Also eine Behandlung, bei der eine lokale Betäubung nach rationalen Gesichtspunkten nicht ausreicht. Das ist der Fall, wenn ein Eingriff sehr lange dauert, sich besonders aufwendig gestaltet oder extrem schmerzhaft bzw. empfindungsintensiv ist.
Das ist beispielsweise bei größeren Operationen an Zähnen und Kiefer der Fall. Ein typisches Beispiel ist das Einbringen von Implantaten in Ober- oder Unterkiefer. Aber auch beim Ziehen von Weisheitszähnen kommt die Vollnarkose häufig zum Einsatz. Weitere mögliche Indikationen sind Unverträglichkeiten oder Allergien gegenüber lokalen Betäubungsmitteln. Sogar Vorerkrankungen können ein Grund sein, der für eine Vollnarkose spricht.
Eine weitere medizinische Indikation für eine vollständige Narkose kann eine Art Bewegungsstörung bzw. eine geistige oder körperliche Behinderung sein, die den Patienten auf dem Zahnarztstuhl nicht stillhalten lässt. Auch wenn ein krankhaft verstärkter Würgereflex besteht, ist die Vollnarkose meist die beste Option.
Gut zu wissen
Kinder kommen bei Eingriffen an Zähnen und Kiefern häufiger in den „Genuss“ einer Vollnarkose. Der Grund: Oftmals sind Kinder zu „unkooperativ“ oder zappeln bei der Behandlung herum. Eine örtliche Betäubung kommt daher bei vielen Eingriffen nicht infrage.
Vollnarkose bei Angst-Patienten
Es gibt Menschen, die haben nicht nur ein mulmiges Gefühl auf dem Zahnarztstuhl, sondern eine regelrechte Phobie. Solche Menschen leiden bereits viele Tage vor dem Besuch beim Zahnarzt unter körperlichen und psychischen Beschwerden. Ursächlich ist eine Panik vor dem Zahnarzt, die beispielsweise auf schlechten Erfahrungen beruht.
Bei einer starken Angststörung ist das Unwohlsein so stark, dass es in einen Fluchtreflex gipfelt. Da eine Behandlung in einer Situation nicht möglich ist, ist eine Vollnarkose für Patienten mit einer sogenannten „Dentalphobie“ eine sehr sinnvolle Maßnahme. Häufig ist sie gar die einzige Möglichkeit, therapeutische Maßnahmen durchzuführen und ein gesundes Gebiss zu erhalten.
So läuft die Vollnarkose beim Zahnarzt ab
Auch wenn die Vollnarkose in der modernen Medizin Routine ist, handelt es sich um einen größeren Eingriff. Dementsprechend ist eine Vollnarkose in mehrere Phasen gegliedert: das Aufklärungsgespräch, die Einschlafphase, die Erhaltungsphase und die Aufwachphase.
- Aufklärungsgespräch
Am Anfang steht das Aufklärungsgespräch mit dem Zahnarzt bzw. dem verantwortlichen Anästhesisten. Diese Aufklärung ist notwendig, da jede Narkose eine Belastung für den Körper ist und Risiken mit sich bringt. So können Sie als Patient gut informiert entscheiden, ob Sie eine Vollnarkose möchten oder nicht. - Einschlafphase
Ist es dann am Tag des Eingriffs so weit, bekommen Patienten zunächst ein Beruhigungsmittel gespritzt. Erst wenn dieses Medikament wirkt, folgt im zweiten Schritt die Einleitung der eigentlichen Narkose über ein Narkosemedikament, das den Schlaf einleitet und die Muskulatur entspannt. In der Zwischenzeit werden die Instrumente vorbereitet und die Vorgehensweise durchgesprochen. - Erhaltungsphase
Schläft der Patient, wird eine Sauerstoffzufuhr gelegt, da die selbstständige Atmung während der Vollnarkose ausgeschaltet ist. Während der Erhaltungsphase überwacht der Narkosearzt außerdem jederzeit die Vitalwerte des schlafenden Patienten. Um die Narkose stets optimal aufrechtzuerhalten, wird im Bedarfsfall weiteres Narkosemittel zugeführt. - Aufwachphase
Nach dem Abschluss der Behandlung reduziert der Arzt die Zufuhr des Narkosemittels schrittweise, um das Aufwachen einzuleiten. Die Anästhesisten begleiten den Patienten nach der Behandlung dabei langsam wieder in den Wachzustand. Ist der Patient wach, geht es allerdings noch nicht direkt nach Hause. Zunächst ist eine kurze Überwachung angesagt. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Patient die Narkose gut vertragen hat.
Wichtig: Nach einer Vollnarkose sollten Sie sich vom Zahnarzt abholen lassen. Selbst hinters Steuer zu steigen, ist aufgrund mangelnder Fahrtüchtigkeit absolut tabu! Schonen Sie sich für mindestens 24 Stunden und nehmen Sie nicht aktiv am Straßenverkehr teil.
Wer führt die Narkose durch?
Eine örtliche Betäubung darf jeder Zahnarzt in seiner Praxis durchführen. Bei einer Vollnarkose sieht das aufgrund der „Schwere“ des Eingriffs in den Kreislauf völlig anders aus. Für die Narkose ist ein speziell ausgebildeter Narkosearzt (Anästhesist) zuständig. Häufig kommt dem niedergelassenen Zahnarzt hier ein Kollege aus der gemeinschaftlichen Praxis zu Hilfe. Andere Zahnärzte haben dagegen feste OP-Tage, an denen Sie von Anästhesisten unterstützt werden. Wichtig ist dies, da Beatmung, Kreislaufüberwachung und postoperative Schmerztherapie in das Aufgabenfeld des Narkosearztes fallen.
Welche Risiken und Nebenwirkungen bringt eine Vollnarkose mit sich?
Für gesunde Menschen ist die Angst vor einer Vollnarkose relativ unbegründet. Auf rund 140.000 Vollnarkosen kommt hierzulande ein Todesfall. Bei rund einer Million Vollnarkosen, die jährlich in Deutschland vorgenommen werden, sind das 70 Fälle oder 0,003 Prozent. Zum Vergleich: Das Risiko, von einem Blitz getroffen zu werden und daran zu sterben ist ähnlich hoch.
Ein großer Teil aller Todesfälle ist bei älteren oder vorerkrankten Menschen zu verzeichnen. Dennoch können bei einer Vollnarkose einige Nebenwirkungen bzw. Risiken auftreten. Zu den Risikofaktoren gehören neben schweren organischen Erkrankungen auch Unverträglichkeiten, Übergewicht, hohes Alter sowie die Einnahme von Medikamenten, Alkohol, Nikotin oder Drogen. Nach einer Vollnarkose können zudem einige Nebenwirkungen auftreten. Dazu zählen unter anderem:
- Übelkeit
- Verwirrtheit
- Orientierungsstörungen
- Kopfschmerzen
- Unruhe
- Gedächtnisprobleme
- Haarausfall
- Einatmen von Mageninhalt (Aspiration)
- Zahnschäden (durch die Intubation)
Die Nebenwirkungen sind jedoch nur temporär und hängen von der Dauer der Narkose ab. Je länger Sie sich im Zustand der Vollnarkose befinden, desto länger können die Nebenwirkungen andauern. Meist verschwinden leichte Nebenwirkungen wie Übelkeit und Erbrechen bereits innerhalb der ersten zwei bis drei Stunden nach dem Aufwachen wieder.
Kann ich selbst entscheiden, welche Narkoseform ich erhalte?
Wenn eine medizinische Indikation gegeben ist, ist eine Vollnarkose selbstverständlich. In einigen Fällen können Sie die Vollnarkose aber auch ablehnen und eine alternative Narkoseform wie den Dämmerschlaf, die Lachgasnarkose oder die örtliche Betäubung wählen. Jedenfalls dann, wenn es medizinisch vertretbar ist. Aber wie sieht es auf dem umgekehrten Weg aus – etwa, wenn Sie Angst vor der Behandlung haben und diese einfach nur verschlafen möchten?
Ja, das ist möglich. Jeder Patient, der möchte, darf sich bei einer zahnärztlichen Behandlung für eine Vollnarkose entscheiden, sofern gesundheitlich nichts dagegen spricht. Die Kosten für die medizinisch nicht notwendige Vollnarkose müssen Sie als Patient allerdings aus eigener Tasche zahlen. Diese belaufen sich bei einem einstündigen Eingriff auf ca. 100 Euro. Für jede weitere Stunde werden weitere 50 Euro fällig. Hinzu kommen die Kosten für die Beatmung. Diese liegen abhängig vom eingesetzten Material bei 50 bis 120 Euro. Sie müssen also mit Kosten in Höhe von rund 200 bis 300 Euro rechnen.
Unser Tipp: Gute Zahnzusatzversicherungen wie von MAXCARE übernehmen die Kosten für eine medizinisch nicht notwendige Vollnarkose zumindest anteilig.
Wann zahlt die Krankenkasse meine Vollnarkose beim Zahnarzt?
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Vollnarkose in der Regel nur dann, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig ist. Die Kostenübernahme ist ebenfalls möglich, wenn eine ärztlich anerkannte Zahnarztphobie besteht, eine einfache Schmerzausschaltung nicht ausreicht oder eine Allergie dem Einsatz von örtlichen Betäubungsmitteln entgegensteht. Auch bei Patienten mit geistiger Behinderung und Kindern unter zwölf Jahren werden die Kosten übernommen. In allen anderen Fällen zahlen Sie ohne Zahnzusatzversicherung selbst.