Wie wird der Invaliditätsgrad ermittelt?

Glücklicherweise gehen die meisten Unfälle so glimpflich aus, dass keine bleibenden Schäden entstehen. Leider hat nicht jeder dieses Glück. Bleiben nach einem Unfallgeschehen etwa Beeinträchtigungen am Bewegungsapparat zurück, handelt es sich um eine Invalidität.

Jeder solchen Invalidität ist ein sogenannter Invaliditätsgrad zugewiesen, der sich auf die prozentuale Höhe der ausgezahlten Versicherungsleistung auswirkt. Gut zu wissen, wie der Invaliditätsgrad berechnet wird und worauf es dabei ankommt. Hier gibt es die Antworten.

Invalidität – Was ist zu beachten?

Ist die geistige und oder körperliche Leistungsfähigkeit infolge eines Unfalls dauerhaft beeinträchtigt, handelt es sich um eine Invalidität. Eine solche Invalidität kann vorübergehend aber auch dauerhafter Natur sein. Letzteres ist dann der Fall, wenn sich am Beeinträchtigungszustand binnen der nächsten drei Jahre voraussichtlich nichts ändern wird. Damit eine Invalidität eindeutig einem Unfallgeschehen zugeordnet werden kann, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Die Beeinträchtigung muss in einem gewissen zeitlichen Abstand zum Unfall eingetreten sein.
  2. Die Invalidität muss von einem Arzt bzw. einem anderweitigen Sachverständigen fristgerecht und schriftlich festgehalten worden sein.
  3. Die Unfallversicherung muss über den Zustand ebenfalls innerhalb einer festen Frist in Kenntnis gesetzt werden.

Info

Da jede private Unfallversicherung mitunter andere Fristen setzt, lassen sich keine allgemeinen Aussagen über die gültigen Fristen stellen. Wichtig ist nur, dass Sie die Dinge, die Sie selbst in der Hand haben, so früh wie möglich anstoßen. Damit meinen wir die Feststellung der Invalidität durch einen Arzt und das Informieren der Unfallversicherung.

Wie wird der Invaliditätsgrad bestimmt?

Verletzungsmuster und Einschränkungen sind nicht alle gleich. Immerhin schränkt Sie ein funktionsuntüchtiger Arm deutlich stärker in Ihrem täglichen Leben ein als eine amputierte Großzehe. Dementsprechend wird jede Einschränkung danach bewertet, wie schwerwiegend diese ist. Das Ergebnis ist der Invaliditätsgrad, der auf einer Skala von 0 bis 100 Prozent gemessen wird. Basis für die Berechnung ist die sogenannte Gliedertaxe.

Dahinter steckt vereinfacht gesagt eine Tabelle, in der die wichtigsten Körperteile, Organe und auch Sinne enthalten sind. Jedem Punkt in dieser Liste ist jeweils ein prozentualer Wert zugeordnet. Dieser Wert soll die Beeinträchtigung durch die Funktionsuntüchtigkeit des jeweiligen Körperteils widerspiegeln.

Nehmen wir einmal an, der Amputation eines Beines unterhalb des Knies ist ein Wert von 50 Prozent zugeordnet. Das entspricht einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Damit haben Sie Anspruch auf 50 Prozent der vereinbarten Versicherungsleistung.

Sind mehrere Körperteile oder Organe durch einen Unfall dauerhaft geschädigt, werden die Prozentangaben aufsummiert. Allerdings kann die Gesamtsummte die 100 Prozent nicht übersteigen. Ist dieser Punkt einmal erreicht, haben Sie Anspruch auf die volle Versicherungsleistung.

Wer stellt meinen Invaliditätsgrad fest?

In den meisten Fällen stellt der Arzt, der Sie zuerst behandelt, den Invaliditätsgrad fest. In anderen Fällen kann dies jedoch auch Ihr Hausarzt sein. Gerade bei komplexeren Angelegenheiten ziehen die meisten Versicherer einen weiteren Mediziner als unabhängigen Gutachter hinzu, um eine zweite Meinung zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie als Betroffener ebenso wie Ihre Versicherung einmal jährlich das Recht auf eine Folgeuntersuchung, um die Invalidität zu beurteilen. Dies ist wichtig, um die Dauerhaftigkeit der Beeinträchtigung zu bestätigen bzw. zu widerlegen.

Wie hoch ist die Gliedertaxe?

Wie bereits erwähnt ist die Gliedertaxe abhängig vom betroffenen Körperteil. Je „wichtiger“ ein Körperteil für das alltägliche Leben bzw. das Erwerbsleben ist, desto höher ist dieses eingestuft. Allerdings gibt es keine allgemeingültige Gliedertaxe. Grundsätzlich hat jeder private Unfallversicherer das Recht, selbst festzulegen, welchen Wert er welchem Organ oder Körperteil zumisst.

Dementsprechend gibt es zwischen den Anbietern teils große Unterschiede. Damit in der Versicherungsbranche kein allzu großer Wildwuchs herrscht und jederzeit eine gute Versorgung der Versicherten gewährleistet ist, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Richtwerte festgelegt, die als Standard für die Gliedertaxe gelten. Die folgende (nicht abschließende) Tabelle zeigt beispielhaft die aktuelle Empfehlung des Invaliditätsgrads des GDV.

KörperbereichEmpfohlener Invaliditätsgrad (GDV)
Arm (oberhalb des Ellenbogengelenks)65 Prozent
Arm (unterhalb des Ellenbogengelenks)60 Prozent
Arm70 Prozent
Hand55 Prozent
Daumen20 Prozent
Zeigefinger10 Prozent
Jeder andere Finger5 Prozent
Bein (oberhalb der Mitte des Oberschenkels)70 Prozent
Bein (bis zur Mitte des Oberschenkels)60 Prozent
Bein (unterhalb des Knies)50 Prozent
Bein (bis zur Mitte des Oberschenkels)45 Prozent
Fuß40 Prozent
Großzehe10 Prozent
Jede andere Zehe2 Prozent
Auge50 Prozent
Gehör (einseitig)30 Prozent
Geruchssinn10 Prozent
Geschmackssinn5 Prozent

Mit MAXCARE von einer hohen Gliedertaxe profitieren

Bei den Empfehlungen des GDV handelt es sich wohlgemerkt um ein Minimum, das die Versicherer nicht unterschreiten sollen. Schon in der Ausgabe 11/2011 weisen die Experten der Fachzeitschrift Finanztest darauf hin, dass die Gliedertaxe in einem guten Unfallversicherungsvertrag in jedem Fall besser ausfallen sollte. Auch wir von MAXCARE sind dieser Meinung und bieten in jeder Kategorie eine deutlich höhere Gliedertaxe.

Während ein vollständig funktionsuntüchtiger Arm laut dem Vorschlag des GDV lediglich mit einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zu bewerten ist, sind es bei MAXCARE bereits 100 Prozent. Und das völlig unabhängig von dem von Ihnen gewählten Tarif. Wie es um die Leistungen von MAXCARE gegenüber dem Standard steht, entnehmen Sie der folgenden Aufstellung:

KörperbereichEmpfohlener Invaliditätsgrad (GDV)
Körperteile 
Arm (komplett)100 Prozent
Arm (oberhalb des Ellenbogengelenks)100 Prozent
Arm (unterhalb des Ellenbogengelenks)100 Prozent
Hand (komplett)90 Prozent
Daumen45 Prozent
Zeigefinger30 Prozent
Jeder andere Finger20 Prozent
Bein (oberhalb der Oberschenkelmitte)100 Prozent
Bein (bis zur Mitte des Oberschenkels)100 Prozent
Bein (bis unterhalb des Knies)100 Prozent
Bein (bis zur Mitte des Unterschenkels)100 Prozent
Fuß (komplett)70 Prozent
Großzehe20 Prozent
Jede andere Zehe10 Prozent
Sinnesorgane 
Stimme100 Prozent
Auge70 Prozent
Gehör (einseitig)50 Prozent
Geruchssinn25 Prozent
Geschmackssinn25 Prozent
Innere Organe 
Niere30 Prozent
Beide Nieren100 Prozent
Lungenflügel50 Prozent
Zwölffingerdarm30 Prozent
Dünndarm30 Prozent
Dickdarm30 Prozent
Enddarm30 Prozent
Magen30 Prozent
Leber20 Prozent
Bauchspeicheldrüse20 Prozent
Milz20 Prozent
Gallenblase20 Prozent

Wie Sie sehen ist die Gliedertaxe bei MAXCARE mitunter dramatisch höher. Im Fall einer bleibenden Invalidität ist das für Sie ein enormer finanzieller Vorteil. Speziell in Kombination mit der möglichen Progression zahlt sich ein hochwertiger Unfallversicherungstarif aus. Vergleichen lohnt sich also!

So wird die Invalidität berechnet, wenn ein Körperteil nur teilweise ausfällt

betreffenden Körperteils. Was aber, wenn ein Körperteil durch einen Unfall nicht komplett funktionsuntüchtig ist?  In einem solchen Fall greift selbstverständlich nicht die volle Gliedertaxe. Ist beispielsweise ein Arm durch verletzte Nerven nur teilweise funktionsfähig, ist ein medizinisches Gutachten notwendig. Der zuständige Arzt stellt dabei fest, dass der Arm etwa zu 50 Prozent eingeschränkt ist. Das bedeutet, dass als Invaliditätsgrad 50 Prozent der vollen Gliedertaxe anerkannt werden. Im Fall der MAXCARE Unfallversicherung sind dies 50 Prozent.

Schon gewusst?

– Bei MAXCARE profitieren Sie bereits ab einem Invaliditätsgrad von nur 1 Prozent!

Und was, wenn ein Körperteil gar nicht in der Gliedertaxe auftaucht?

Die aufgeführte Tabelle ist selbstverständlich nicht abschließend. Unfälle können auch andere Körperteile dauerhaft schädigen, die nicht in der Auflistung aufgeführt sind. Ist das der Fall, ist ebenfalls ein Gutachten notwendig. Dieses stellt fest, in welchem Maß die normale geistige und körperliche Leistungsfähigkeit tatsächlich beeinträchtigt ist. Als Vergleich für das ärztliche Gutachten dienen Menschen des gleichen Geschlechts, die sich in der gleichen Altersgruppe befinden.

Kann ich die Leistung der Unfallversicherung auch erhöhen?

Die Folgen einer körperlichen Einschränkung sind groß und können mit der Zeit sogar noch größer werden. Die Frage nach der Erhöhung der Versicherungsleistungen ist daher berechtigt. Tatsächlich ist dies bei vielen Verträgen möglich. Basis für die Versicherung ist die vereinbarte Grundsumme. Diese beträgt im MAXCARE Exklusiv-Tarif beispielsweise 100.000 Euro und wird bei einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent ausgezahlt.

Eine zusätzliche Progression erhöht die Versicherungssumme prozentual. Angefangen von 100 Prozent im Basis-Tarif über 225 Prozent im Komfort-Tarif und 350 Prozent im Premium-Tarif bis hin zu 500 Prozent Progression im MAXCARE Exklusiv-Tarif haben Sie bei uns die freie Wahl. Und das Beste: Ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 80 Prozent erhöht sich die Invaliditätsleistung abhängig vom gewählten Tarif um bis zu 100.000 Euro.